EuGH-Urteil Altersgrenze für Berufspiloten ist rechtmäßig
Luxemburg (dpa) - Die Altersgrenze für Berufspiloten von 65 Jahren ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus Sicherheitsgründen rechtmäßig.
Die entsprechende EU-Verordnung schränke zwar die Berufsfreiheit ein, verletzte jedoch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, urteilten die Richter in Luxemburg.
Die Altersgrenze ist demnach durch das Ziel gerechtfertigt, die Sicherheit in der Zivilluftfahrt in Europa zu gewährleisten. Es sei nämlich nicht zu bestreiten, dass die für den Beruf des Verkehrspiloten erforderlichen körperlichen Fähigkeiten mit zunehmendem Alter abnähmen.
Geklagt hatte ein früherer Pilot der Lufthansa CityLine. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit Grundsatzfragen an den EuGH gewandt.
Der Gerichtshof machte allerdings deutlich, dass die Regelung nur für den gewerblichen Luftverkehr zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gilt. Sogenannte Leer- oder Überführungsflüge fallen dem Urteil zufolge nicht unter die Altersgrenze. Ebenso sind auch Ausbildungs- oder Prüfungstätigkeiten nicht betroffen, solange sich der Pilot kein Mitglied der Flugbesatzung ist.
Der frühere Pilot der Lufthansa CityLine kann sich aufgrund des Urteils Hoffnungen machen, eine Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber zu gewinnen. Mit ihr wehrt er sich gegen die Lufthansa-Entscheidung, ihn nach Vollendung seines 65. Lebensjahres nicht mehr weiterzubeschäftigen.
Der Pilot argumentiert in dem Verfahren, dass man ihn bis zum Erreichen seines Renteneintrittsalters noch zwei Monate als Prüfer oder als Pilot bei Überführungsflügen hätte einsetzen können. Dies sind Flüge, bei denen weder Fluggäste noch Fracht oder Post befördert werden.
Allzu viele ähnlich gelagerte Fälle dürfte es bei Lufthansa allerdings nicht geben. Im Durchschnitt scheiden Piloten, die nach dem Konzerntarifvertrag für die Gesellschaften Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings fliegen, mit rund 59 Jahren aus.