Analyse: Größere Erbschaften beglücken den Fiskus
Nachlässe und Schenkungen spülten 4,6 Milliarden Euro in die staatlichen Kassen.
Düsseldorf. Sterben macht Erben. Und wenn es genug zu vererben gibt, bekommen auch die Bundesländer, denen das Erbschaftsteueraufkommen zusteht, einen größeren Anteil von diesem Erbe ab — eben in Form der einbehaltenen Erbschaftsteuer. Im Jahr 2010 ist nach neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer gegenüber 2009 um 7,5 Prozent auf insgesamt 4,6 Milliarden Euro gestiegen. Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil die Anzahl der steuerpflichtigen Erbschaften gegenüber dem Vorjahr um 17,2 Prozent zurückging. Im Jahr 2010 gab es 110 810 Erbschaften und Vermächtnisse, bei denen der Staat kassierte, 2009 waren es noch 133 836 Fälle gewesen.
Wie passt das zusammen? Durch die Erbschaftsteuerreform, die 2009 in Kraft trat und sich erstmals für 2010 in den Daten niederschlägt, stiegen die Freibeträge deutlich an. Entsprechend viele Erben betraf die Erbschaftsteuer daher überhaupt nicht. So hatten etwa Ehepartner früher nur einen Freibetrag von 307 000 Euro, nach der Reform waren es 500 000 Euro. Kinder des Verstorbenen können seither 400 000 statt vorher 205 000 Euro erben, ohne Steuern zu zahlen.
Dass nun bei weniger steuerpflichtigen Erbschaften in der Summe für den Fiskus mehr herausspringt, hängt damit zusammen, dass die am Ende besteuerten Erbschaften um 4,6 Prozent höher waren als 2009.
Die Statistik umfasst nur die steuerpflichtigen Erbschaften, also die Fälle, in denen die Erben über den Freibeträgen liegen. Die Mehrzahl der Vermögensübergänge führen zu gar keiner Steuerfestsetzung.
Auch in NRW ist der Trend deutlich. Laut Statistischem Landesamt mussten 2010 die 25 795 „Nachlassbegünstigten“ 915 Millionen (2009: 632 Millionen) Euro zahlen. Am meisten steuerte eine kleine Gruppe bei: 0,3 Prozent der Erbschaften im Wert von über fünf Millionen Euro trugen zu fast einem Fünftel der Einnahmen bei.