Anklage gegen frühere HSH-Manager
Hamburg (dpa) - Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat offiziell bestätigt, dass sie Anklage gegen sechs frühere Vorstände der HSH Nordbank erhoben hat. Einzelheiten dazu würden im Laufe der Woche veröffentlicht, sagte ein Sprecher der Behörde.
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Montag) hatte zuerst über die seit Monaten erwartete Anklage berichtet. Das Hamburger Landgericht muss nun entscheiden, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Die angeklagten Manager weisen die Vorwürfe entschieden zurück und werden vermutlich auf Nichtzulassung der Anklage drängen. Bis zu einer Entscheidung können etliche Wochen verstreichen.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ex-Manager, unter ihnen die früheren Vorstandschefs Hans Berger und Dirk Jens Nonnenmacher, wegen Untreue in besonders schwerem Fall und unrichtiger Darstellung angeklagt, das ist der juristische Begriff für Bilanzfälschung. Es geht vor allem um das Geschäft mit dem Codenamen „Omega 55“ Ende 2007, das für die Bank verlustreich endete.
Bei den komplexen Geschäften mit der französischen Bank BNP Paribas wurden Risiken aus der Bilanz der HSH Nordbank in eine Zweckgesellschaft in Dublin ausgelagert und gleichzeitig die Liquidität der Bank gestärkt. Für Aufsichtsgremien, Behörden und Wirtschaftsprüfer war das nach Ansicht von Finanzexperten kaum zu erkennen.
Die Staatsanwaltschaft hat mit einer mehrköpfigen Truppe mehr als zwei Jahre ermittelt. Die Anklageschrift ist nach Angaben der FAZ rund 600 Seiten stark. Im Zuge der Ermittlungen wurden im Mai 2010 auch Wohnungen und Büros durchsucht.
Die HSH Nordbank reagierte mit wenigen Sätzen auf die Anklage. „Die Bank hat immer betont, dass eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge der Vergangenheit in ihrem ureigenen Interesse liegt“, sagte ein Sprecher. „Wir werden in Abhängigkeit vom Verlauf des Verfahrens prüfen, welches weitere Vorgehen sich daraus für die Bank ergibt.“
Der angeklagte Ex-Vorstand Jochen Friedrich, der für den Kapitalmarkt zuständig und deshalb besonders verantwortlich war für das Geschäft, wies am Montag über seinen Anwalt alle Vorwürfe zurück. Omega 55 sei aus seiner Sicht weder ein bankunübliches noch ein dubioses Geschäft gewesen. „Omega 55 entsprach der damals vor dem Hintergrund des angestrebten Börsengangs für richtig erachteten Geschäftspolitik der Bank, Maßnahmen zur Eigenkapitalsicherung und zur Sicherung von Ertragschancen durchzuführen“, heißt es in der Erklärung des Anwalts.
Er warnte gleichzeitig vor einer Vorverurteilung seines Mandanten. Die Anklageerhebung sei lediglich der Auftakt eines wohl längeren Gerichtsverfahrens. „Es wäre nicht das erste Mal in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte, dass voluminöse Vorwürfe einer Staatsanwaltschaft im Laufe der weiteren Verhandlungen in sich zusammenfallen.“