Arbeitgeber: Mindestlohn noch mit vielen Unsicherheiten verbunden
Berlin (dpa) - Zum dem Start des gesetzlichen Mindestlohns am Neujahrstag rechnen Deutschlands Arbeitgeber noch mit vielen praktischen Problemen. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) können Arbeitnehmer Verstöße gegen die neue 8,50-Euro-Lohngrenze auch anonym melden.
Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Ingo Kramer, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Einführung des Mindestlohns sei in Bezug auf die Praxis für viele Arbeitgeber noch mit zahlreichen Fragezeichen und Rechtsunsicherheiten verbunden. „Dies betrifft vor allem den Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten sowie die Umsetzung der viel zu bürokratischen Dokumentationspflichten.“
Von Anfang an sei klar gewesen, dass dort, wo sich Arbeit zum Mindestlohn nicht mehr rechne, Alternativen gesucht würden oder Arbeitsplätze wegfielen. „Wer Löhne festsetzt, ohne zu berücksichtigen, was Kunden für Produkte und Dienstleistungen zu zahlen bereit sind, darf sich darüber nicht wundern“, sagte Kramer.
Besonders belastend werde die neue Lohnuntergrenze für manche Branchen sein - nämlich für jene, „deren Tarifverträge in strukturschwachen Regionen noch tarifliche Stundenlöhne unter 8,50 Euro aufweisen und bei denen mit den Gewerkschaften keine stufenweise Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn vereinbart werden konnte, wie es das Mindestlohngesetz ermöglicht“. Dazu gehörten zum Beispiel das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie das Bäckerhandwerk.
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte der dpa, wenn sich für eine Branche oder einen Betrieb Meldungen über Verstöße an die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls häuften, würden deren Kontrolleure tätig. Auch anonyme seien möglich. „Auch unsere Gewerkschaftssekretäre werden Meldungen, die sie erreichen, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einreichen.“ Firmen ohne Tarifbindung hätten ab der ersten Stunde, die am 1. Januar gearbeitet wird, 8,50 Euro zu zahlen. „Diejenigen Arbeitgeber, die dagegen verstoßen, laufen Gefahr, mit hohen Strafen belegt zu werden.“ Bis zu 500 000 Euro können dann fällig werden.
Die Reform hat laut Körzell auf einen Schlag für 3,6 bis 4 Millionen Menschen unmittelbare Auswirkungen. „Sie werden spürbare Lohnerhöhungen erleben.“ Das Bundesarbeitsministerium geht von 3,7 Millionen Betroffenen aus. Körzell erwartet eine Stärkung der Binnennachfrage, da der höhere Lohn vielfach in Konsumgüter wie Kühlschrank, Kleidung oder viele andere Dinge gesteckt werde.