Aufsichtsrat hält an Eröffnungstermin für BER fest

Berlin (dpa) - Eine Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens Ende 2017 wird immer unsicherer. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) betonte am Freitag nach der Sitzung des Aufsichtsrats zwar, dass er am Zeitplan festhalte.

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„Ich streite mich aber zum Schluss nicht um vier Wochen. Bei all dem, was wir hinter uns haben mit diesem Projekt, glaube ich wirklich, kommt es nicht darauf an, ob es der Dezember '17 oder der Januar '18 ist.“ Eine Garantie, dass der Airport wie vorgesehen Ende 2017 an den Start gehen kann, hätten ihm die Betreiber in der Sitzung nicht gegeben.

Die Flughafengesellschaft sei zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr allein Herr des Verfahrens, erklärte der Aufsichtsratschef. „Wir sind an einem Punkt, wo wir abhängig sind von den Genehmigungen anderer Behörden.“ Gemeint ist an vorderster Stelle das Bauordnungsamt des Flughafen-Landkreises Dahme-Spreewald, das weitere notwendige Genehmigungen für den Umbau der komplexen Brandschutzanlage erteilen muss.

In dieser Woche sei der Flughafen zudem von Anforderungen des Eisenbahnbundesamts und der Deutschen Bahn überrascht worden, sagte Müller. Sie betreffen den Brandschutz am Übergang vom Terminal zum unterirdischen Flughafenbahnhof. Die Auswirkungen wolle er in direkten Gesprächen mit den Behörden klären.

Nach den Worten von Flughafen-Chef Karsten Mühlenfeld beziehen sich die Anforderungen auf die Frage, wie viele Züge den Tunnel auf einmal und mit welcher Geschwindigkeit durchfahren dürfen und wie sich dieser Verkehr auf die Entrauchung des darüberliegenden Geschosses auswirkt. „Da wurden konkrete Vorgaben gemacht, die höher waren als die, die wir bisher hatten“, sagte Mühlenfeld.

Jetzt gehe es darum, diese Anforderungen in Simulationsrechnungen mit zusätzlichen Anforderungen an den Betrieb der Bahn zu prüfen. „Das Gebäude ist neu, und es ist bislang nicht noch nicht gesetzlich geprüft, wie man einen Tunnel anlegt, der unter einem Flughafen liegt“, ergänzte der Manager.

Das Eisenbahn-Bundesamt erklärte indes, für den Brandschutznachweis seien auch unter geänderten baulichen Gegebenheiten im Terminal die Betriebsszenarien aus dem Planfeststellungsbeschluss maßgeblich. Diese rechtliche Grundlage für den Flughafenbau war 2006 bestätigt worden. Daraus ergibt sich, dass die Flughafengesellschaft möglicherweise hätte wissen können, dass sie dem Amt noch zusätzliche Brandschutz-Simulationen vorlegen muss.

Im Streit um den Standort des künftigen Regierungsterminals hat der Aufsichtsrat im Grundsatz eine Einigung gefunden. Aus sechs Varianten habe man eine Grundlage für alle weiteren Beschlüsse ausgewählt, sagte Müller.

Variante 5a sehe vor, dass der Protokollbereich für Staatsgäste rund fünf Jahre nach der Eröffnung des Großflughafens in Betrieb gehen kann, erläuterte Flughafenchef Mühlenfeld. Die Flächen dafür, die der Flughafen für zivilen Verkehr beansprucht hatte, sollen dem Bund demnach Stück für Stück übergeben werden. Gleichzeitig werden zusätzliche Stellplätze für Flugzeuge gebaut.

Der dann drittgrößte deutsche Flughafen sollte eigentlich 2011 in Betrieb gehen. Vier Eröffnungstermine sind bereits geplatzt, weil die Brandschutzanlage nicht funktionierte und andere Mängel im Abfertigungsgebäude zu Tage traten.