Aus für riskante Wetten
Die Bundesregierung will alle „ungedeckten Leerverkäufe“ verbieten. Das soll den Finanzmarkt besser regulieren.
Berlin. Spekulanten haben bei riskanten Börsenwetten in Deutschland künftig weniger Spielraum. Der Bundestag billigte mit den Stimmen von Union und FDP das Verbot für alle "ungedeckten Leerverkäufe". Die SPD stimmte dagegen, Grüne und Linkspartei enthielten sich. Experten und Opposition halten den Alleingang für wirkungslos.
Nach den Turbulenzen an den Finanzmärkten sind bereits seit Mitte Mai bestimmte Leerverkäufe untersagt. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird das Verbot ausgeweitet. Finanzakteure dürfen nur noch mit Aktien, Staatsanleihen und Kreditversicherungen handeln, die sie selbst besitzen oder sich geliehen haben.
Der Bundesrat entscheidet am Freitag nächster Woche. Eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich, nachdem Interessen der Länder berücksichtigt und die Gesetzespläne entschärft wurden.
Bei "Leerverkäufen" verkaufen Anleger wie Hedge-Fonds Aktien in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und Gewinne einzustreichen. Bei "gedeckten Leerverkäufen" leihen sich Investoren die Aktien. Bei "ungedeckten Leerverkäufen" spekulieren sie mit zu verkaufenden Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wies den Vorwurf zurück, er habe mit seinem Vorpreschen die europäischen Partner brüskiert. Das Gegenteil sei der Fall. Die EU-Kommission will ihre Vorschläge zu Leerverkäufen auf europäischer Ebene im Oktober vorlegen.