Aus für Schlecker XL - Noch Chance für IhrPlatz
Neu-Ulm/Ehingen (dpa) - Auch die mehr als 1100 Mitarbeiter der Schlecker-XL-Filialen verlieren ihren Job. Es gibt laut einer Mitteilung des Gläubigerausschusses „keine wirtschaftlich vertretbare Perspektive“ für eine Fortführung der Schlecker XL GmbH.
Das Unternehmen ist eine Tochter der insolventen Drogeriemarktkette, dazu zählen etwa 350 größere Filialen. Eine weitere Überlebenschance habe hingegen die Schlecker-Tochter IhrPlatz, teilte der Ausschuss nach einer Sitzung am Donnerstag in München mit. Die Gespräche mit einem Investor für die IhrPlatz-Filialen würden am Montag fortgesetzt.
„Leider konnte kein Komplettverkauf von Schlecker XL zusammen mit IhrPlatz erzielt werden“, erklärte Insolvenzverwalter Werner Schneider. Wegen der tariflichen Einheit mit der insolventen Muttergesellschaft sahen die Investoren „ein viel zu großes und nicht kalkulierbares Risiko im Zusammenhang mit den Kündigungsschutzklagen“. Er bedauerte, dass die Beschäftigen bei Schlecker XL nun auch ihre Arbeitsplätze verlieren würden. Die Kündigungen würden voraussichtlich bis Mitte Juli versandt.
Am Mittwoch waren die rund 2800 verbliebenen regulären Schlecker-Filialen mit etwa 13 200 Mitarbeitern in Deutschland endgültig geschlossen worden.
Eine Welle von Kündigungsschutzklagen spielte eine entscheidende Rolle im letztlich erfolglosen Ringen des Insolvenzverwalters um das Überleben von Schlecker. Eine frühere Schlecker-Mitarbeiterin aus Baden-Württemberg hat nun vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht Heilbronn entschied, dass bei der Sozialauswahl für ihre Kündigung grobe Fehler gemacht wurden, wie das Landesarbeitsgericht am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. „Die Kündigung ist unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiter“, sagte ein Gerichtssprecher.
Nach dem Scheitern einer Auffanglösung im Frühjahr gingen rund 4500 Klagen gekündigter Mitarbeiter bei den Gerichten ein. Die Heilbronner Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Insolvenzverwaltung haben. Wird weiteren Ex-Mitarbeitern Recht zugesprochen, hätten diese rückwirkend Anspruch auf die Gehälter der vergangenen Monate. Ihren Arbeitsplatz können sie wegen der Auflösung von Schlecker jedoch nicht zurückerhalten.
Das Arbeitsgericht in Heilbronn begründete sein Urteil etwa damit, dass die Klägerin, langjährige Leiterin einer Schlecker-Filiale, einen Fall aufzeigen konnte, in dem eine vergleichbare Beschäftigte mit weniger Sozialpunkten - dazu zählen Alter und Kinder - nicht gekündigt wurde. Zudem habe der Beklagte, die Insolvenzverwaltung, die Sozialauswahl nur unvollständig begründet.
Auch andere Gerichte hätten nicht alle Informationen vom Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz bekommen. Das könne aber an dem logistischen Aufwand bei den Klagen liegen, sagte der Gerichtssprecher. Es sei möglich, dass sich mehrere Gerichte dem Heilbronner Urteil anschließen. „Aber das ist nur Spekulation.“ Der Klägerin war am 28. März im Zuge der Insolvenz wie 10 000 weiteren Beschäftigten gekündigt worden. Dagegen hatte sie geklagt. Das Urteil wurde am 21. Juni gefällt (AZ: 8 Ca 71/12).
Laut Geiwitz spiegelt die Entscheidung die größten Bedenken möglicher Investoren wider: „Der Fall zeigt das Problem sehr klar: Der Anspruch der Frau auf einen Arbeitsplatz geht auf einen Investor über. Aus diesem Grund sind auch alle Insellösungen gescheitert: Wenn jemand zum Beispiel 50 Filialen übernähme, könnten sich die bisherigen Schlecker-Mitarbeiter in diese Betriebsstätten einklagen oder es jedenfalls versuchen“, sagte Geiwitz der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ/Freitag). Dies gab nun anscheinend auch beim Aus für die XL-Filialen den Ausschlag.
Das endgültige Aus von Schlecker in dieser Woche hat noch eine weitere Konsequenz: Auch die bereits im Frühjahr entlassenen Mitarbeiter bekämen nun noch einmal eine Kündigung, betonte Geiwitz. „Wir müssen jetzt aus formalen Gründen allen noch einmal kündigen - weil es nun definitiv keine Betriebsstätten mehr gibt.“