AWD-Klagen in Hannover ziehen sich weiter in die Länge
Hannover (dpa) - Das juristische Tauziehen zwischen dem Finanzdienstleister AWD und früheren Anlegern um mögliche Ansprüche auf Schadenersatz zieht sich weiter in die Länge. Bei einer erneuten Verhandlung vor dem Landgericht Hannover kam es am Mittwoch noch zu keinen konkreten Entscheidungen.
„Wir hatten zwei Verkündungstermine. In diesen wurde aber kein Urteil oder Beweisbeschluss gesprochen“, berichtete ein Gerichtssprecher. Die Parteien hätten nur zusätzliche Hinweise und Auflagen zum Vortrag ergänzender Details erhalten.
In drei weiteren Fällen wurde das mündliche Verfahren fortgesetzt, AWD-Gründer Carsten Maschmeyer sei bisher nicht als Zeuge erschienen. Es geht um den Vorwurf mangelnder Risikoaufklärung und zu hoher Beraterprovisionen bei Immobilien- und Medienfonds. Viele Anleger hatten in solche Finanzprodukte investiert und später starke Verluste erlitten. Hierfür wollen sie nun nachträglich entschädigt werden.
Am Landgericht Braunschweig und am Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) hatten die Kläger Erfolg. Der AWD legte jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen ein. In mehr als 50 Fällen gaben Land- und Oberlandesgerichte den Anlegern im Streit um die Provisionshöhe dem AWD zufolge dagegen kein Recht. Auch eine der Teilklagen in Hannover wurde bereits abgewiesen. In über 65 Fällen hätten zudem Klägeranwälte die Anschuldigungen zurückgezogen.
In mindestens vier Einzelverfahren steigt das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt aber in eine tiefere Untersuchung ein. Dazu wurde eine Beweisaufnahme angeordnet. Anfang September will die zuständige Kammer frühere Handelsvertreter des AWD und Angehörige der Kläger befragen. Dabei soll geklärt werden, ob Fondsprospekte den Anlegern damals rechtzeitig übergeben wurden und sie so die nötigen Informationen über Erfolgsprämien für die Berater nachlesen konnten. Am Freitag (27. Juli) wird über weitere Medienfonds verhandelt.