Bislang habe es erst beim dritten Fall einerso genannten Fahrgeldnacherhebung eine Strafanzeige gegeben, sagte der Sprecher.Er bestätigte damit einen Bericht des Magazins „Der Spiegel“ (Montag). Die neueRegelung gilt auch für die S-Bahn Berlin.
Im vergangenen Jahr stellte die Bahndem Bericht zufolge 50 000 Strafanzeigen. Dass die Zahl der Strafanzeigen aufmehr 600 000 Fälle ansteigen werde, wollte der Bahnsprecher nicht bestätigen.