Bankenabgabe auch für schlechte Geschäftsjahre
Berlin (dpa) - Die deutschen Kreditinstitute müssen die Bankenabgabe auch für schlecht gelaufene Geschäftsjahre nachzahlen. Der Finanzausschuss des Bundestages nahm in Berlin die Regierungspläne zur Kenntnis.
Forderungen der Banken, die Nachschusspflicht zu befristen, wurden abgelehnt.
Damit wird die neue Bankenabgabe zum Aufbau eines Krisenfonds für die deutschen Kreditinstitute teurer als zunächst erwartet. Zwar wird der Jahresbeitrag auf maximal 15 Prozent des jeweiligen Gewinns gedeckelt. Neben dieser Zumutbarkeitsgrenze und einer Mindestabgabe ertragsschwacher Geldhäuser wird aber auch eine Nachzahlungspflicht eingeführt. Damit sollen Ertragsschwankungen ausgeglichen und Banken auch für schwach gelaufene Jahre zur Kasse gebeten werden.
Die privaten Banken hatten eine Nacherhebung abgelehnt. Hierdurch werde in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Zumutbarkeitsgrenze ausgehöhlt, kritisierte der Bankenverband. Zudem werde durch die damit verbundenen erheblichen Mehrbelastungen die geforderte Stärkung des Eigenkapitals für Banken („Basel III“) konterkariert.
Befürworter der Nachzahlungspflicht argumentieren dagegen, Banken könnten sich „arm rechnen“, um die Abgabe zu drücken. Dies werde nun eingedämmt. Nach dem Bundestag muss auch der Bundesrat dem Verordnungsentwurf noch zustimmen. Die Sparkassen lehnen ebenso wie die Genossenschaftsbanken die Bankenabgabe generell ab.
Der finanzpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Klaus-Peter Flosbach (CDU), sagte: „Damit sind die Banken in der Pflicht. Durch die Bankenabgabe werden primär die Banken und nicht mehr die Steuerzahler mit den Kosten künftiger Finanzkrisen belastet.“
Der 2011 erstmals fällige Zwangsbeitrag für den neuen Krisenfonds orientiert sich an Größe, Risikoausrichtung und Verflechtung einer Bank. Den Großteil der erwarteten Bankenabgabe von etwa einer Milliarde Euro dürften Privatbanken schultern. Förderbanken werden verschont. Ausgenommen werden auch Versicherer und Hedge Fonds.
Die Bankenabgabe wurde mit dem „Restrukturierungsgesetz“ beschlossen. Mit ihr soll in den nächsten Jahren ein neues Auffangnetz gespannt werden. Der Krisenfonds zur Vorsorge gegen künftige Schieflagen soll am Ende etwa 70 Milliarden Euro umfassen.