Schärfere Regeln für Finanzvermittler beschlossen

Berlin (dpa) - Anleger sollen künftig besser vor unseriösen Geldanlagen auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin strengere Regeln für diesen bisher kaum regulierten Finanzmarkt sowie für die etwa 80 000 freien Vermittler von Geldanlagen.

Künftig sollen auch hier Aufsichtsregeln gelten, die im regulierten, seriösen Bereich längst Standard sind.

Auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ - einem provisionsgetriebenen Sektor der freien Vermittler - verlieren Anleger jährlich Milliarden, weil sie auf unseriöse Angebote hereinfallen. Experten beziffern den Schaden auf jährlich etwa 20 bis 30 Milliarden Euro - teils durch Betrug, deutlich überhöhte Provisionen oder schlicht Missmanagement.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) erklärte, die Rechte der Verbraucher würden gestärkt. „Für Banken und freie Vermittler gelten jetzt die gleichen Spielregeln. Anleger können sich damit auf ein einheitliches und hohes Verbraucherschutzniveau verlassen.“

Geplant ist unter anderem eine Art Beipackzettel für Anleger, der über alle Risiken, Kosten und Gewinnchancen informiert. Dazu sagte Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU): „Wir verschärfen die Haftung für fehlerhafte oder fehlende Prospekte.“

Bisher geltende kurze Verjährungsvorschriften werden nach Aigners Angaben abgeschafft - Verkäufer riskanter Anlagen könnten dann im allgemeinen noch bis zu zehn Jahre juristisch belangt werden. Auch fahrlässiges Handeln könnte erstmals verfolgt werden.

Freie Vermittler müssen eine Prüfung ablegen sowie eine Berufshaftpflicht-Versicherung nachweisen. Sie müssen zudem umfangreichen Informations-, Beratungs- und Dokumentations-Pflichten, die bisher nur für den Vertrieb von Finanzanlagen durch Banken gelten, nachkommen. Auch haben Anleger ein Recht, die Höhe der Provision für den Vermittler zu erfahren.

Nach Angaben der Regierung werden die Kontrolleure der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig die Verkaufsprospekte über Vermögensanlagen nicht nur formal auf Vollständigkeit prüfen, sondern auch auf inhaltliche Fehler und Verständlichkeit.

Auf die etwa 80 000 gewerblichen Finanzanlagenvermittler - das sind überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen - kommen laut Gesetzentwurf einmalige Mehrkosten von jeweils bis zu 1280 Euro zu. Sie entstehen durch die Prüfungsgebühr für den Sachkundenachweis und die Eintragung in ein Vermittlerregister. Hinzu kommen laufende Kosten von jährlich bis zu 1200 Euro durch die Berufshaftpflicht für solche Vermittler, die diese Versicherung noch nicht abgeschlossen haben. Weitere Kosten entstehen durch regelmäßige Prüfungsberichte.