BGH: Netzbetreiber haftet für Schäden bei zu hoher Stromspannung
Karlsruhe (dpa) - Ein Netzbetreiber haftet für Schäden, wenn Strom mit zu hoher Spannung im Haushalt von Verbrauchern ankommt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sprach einem Stromkunden am Dienstag 2300 Euro Schadenersatz zu, nachdem es nach einem Stromausfall zu einer Überspannung in seinem Haus gekommen war (Az.: VI ZR 144/13). Eine Heizungsanlage, ein elektrisches Garagentor und kleinere Elektrogeräte waren dabei beschädigt worden.
Strom sei ein Produkt, erklärten die Richter. Wenn dieses Produkt fehlerhaft sei, müsse der Netzbetreiber auch haften. Denn er sei dafür verantwortlich, dass der Strom in der nutzbaren Spannung im Haushalt ankommt.
Der Kunde wollte für die defekten Geräte rund 2800 Euro von einem Wuppertaler Netzbetreiber erstattet haben. Das Amtsgericht Wuppertal hatte dem Betreiber Recht gegeben, das Landgericht hingegen weitgehend dem Kunden. Die Revision des Netzbetreibers dagegen wies der BGH nun zurück.