TV-Börsenexperte Frick verurteilt
Frankfurt/Main (dpa) - Am Ende des Prozesses wollte Markus Frick nur noch, dass alles möglichst schnell geht. „Ich schließe mich meinen Verteidigern an“, sagte der sonst so wortgewaltige 41-Jährige am Dienstag vor dem Frankfurter Landgericht knapp.
Für ihn ist es nicht nur der Tag des Urteils, sondern nach mehr als 400 Tagen Untersuchungshaft auch der Tag der Freiheit. Der Tag, an dem er seine beiden kleinen Kinder wieder in die Arme schließen kann.
Zwei Jahre und sieben Monate lautet das Urteil der Kammer, die es als erwiesen ansieht, dass der einschlägig vorbestrafte Frick im Mai 2012 drei abseitige Aktien in seinem Börsenbrief gegen Bezahlung hochgejubelt hat. Für jede überteuert verkaufte Aktie etwa des französischen Shoppingportals Letsbuyit kassierte der frühere Börsen-TV-Moderator Frick von seinen Auftraggebern ab einem bestimmten Kurswert einen Euro oder mehr, zusammen waren es 1,9 Millionen Euro. Das Geld habe er in bar angenommen, hat Frick schon zu einem frühen Zeitpunkt des Prozesses gestanden.
Die angeblichen „Kursraketen“ verglühten schnell und fielen wieder auf ihren wahren Wert, bis sie schließlich ganz aus dem Handel genommen wurden. Weil er den rund 3000 Lesern seines Börsenbriefs das eigene Interesse am Kursverlauf verschwiegen hat, ist Frick der Markmanipulation schuldig. Mit seiner Strafe verhängte das Gericht vier Monate mehr, als von der Staatsanwaltschaft gefordert, blieb aber auch deutlich unter der möglichen Höchststrafe von fünf Jahren.
„Diese Tat wurde aufwändig geplant und mit konspirativen Mitteln durchgeführt“, bewertete der Vorsitzende Richter Klaus Wiens das Treiben von Frick und mehreren Mittätern, die unter anderem verschleierte Mobilfunkanschlüsse und falsche Namen im Impressum ihres Börsenbriefs benutzt hätten. Frick kannte sich mit derlei aus, denn nur ein Jahr zuvor war er vom Landgericht Berlin exakt wegen des gleichen Delikts zu 21 Monaten Haft verurteilt worden. Die Bewährungszeit von drei Jahren hatte kaum begonnen, als der Börsen-Autodidakt erneut die verführerische Geldquelle ahnungsloser Kleinaktionäre anzapfte.
Fricks am Dienstag erlangte Freiheit dürfte nur vorübergehend sein, denn vieles spricht dafür, dass die Berliner Justiz die 2011 gewährte Bewährung widerruft. Dann müsste Frick die dortige Strafe zusätzlich zur Frankfurter Strafe absitzen.
Der wegen Fluchtgefahr ergangene Haftbefehl gegen ihn besteht weiter, ist aber unter Auflagen ausgesetzt. Frick musste Pass und Personalausweis abgeben, darf Deutschland nicht verlassen und muss sich jede Woche bei der Polizei melden.
Gescheitert ist die Frankfurter Staatsanwaltschaft mit ihrem Versuch, Frick und seinen Mittätern auch den bandenmäßigen, schweren Betrug nachzuweisen. Anhand von jeweils 30 Musterfällen bei allen drei Aktien hatten sie einen Schaden von 625 000 Euro errechnet. Dem Gericht fehlte aber der Nachweis, an welche Nutznießer auf der anderen Seite diese Verluste dann als illegaler Gewinn geflossen sind. Die Wege der Zahlungen für den Aktienhandel liefen über mehrere Länder und sind so für die deutsche Justiz faktisch nicht nachvollziehbar. An die wahren Hintermänner der Kursmanipulation sind die Frankfurter Ermittler trotzt weiterer Mühen nicht herangekommen, lediglich ein Mittelsmann sagte im Prozess als Zeuge aus.
Wie bereits in dem weit schadensreicheren Berliner Fall muss Frick finanzielle Einschnitte hinnehmen. Seinen Anteil am illegalen Gewinn von 1,24 Millionen Euro hat er laut Gericht auf ein Treuhänderkonto eingezahlt, aus dem nun Schadensersatz für geprellte Anleger fließen soll. Dafür müssen diese einen rechtskräftigen Titel gegen Frick vorlegen, erläuterte Fricks Anwalt Daniel Krause. Das Landgericht ordnete darüber hinaus an, dass 660 000 Euro aus Fricks Vermögen an die Staatskasse verfallen.
Mit Frick wurde am Dienstag ein 43 Jahre alter Mittäter zu 18 Monaten Haft verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurden.