Der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) hatte die Deutsche Postbank verklagt. Die Verbraucherschützer wehren sich dagegen, dass die Bank für eine Ersatzkarte 15 Euro berechnet. Kunden würden dadurch unangemessen benachteiligt, lautet die Begründung des vzbv. (Az.: XI ZR 166/14)
Die Vorinstanzen - das Landgericht und Oberlandesgericht Köln - hatten demgegenüber der Bank recht gegeben und die Klage der Verbraucherschützer abgewiesen. Eine Ersatzkarte ist demzufolge nicht mehr Teil des Vertrages zwischen Kunde und Bank - sondern eine Sonderleistung, die die Bank extra berechnen dürfe, hieß es. Der vzbv erhofft sich nun ein Grundsatzurteil vom BGH. Noch ist nicht bekannt, wann der BGH seine Entscheidung verkünden wird.