BGH-Urteil: Haft für Steuerbetrug in Millionenhöhe
Laut BGH ist die Bewährungsstrafe zu milde.
Karlsruhe. Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof und bestätigte seine bisherige Rechtsprechung.
Die Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. Die Strafzumessung sei fehlerhaft, urteilte der BGH (Az. 1 StR 525/11).
Dabei stellte der BGH klar: Nur besonders gewichtige Milderungsgründe können in solchen Fällen eine Bewährungsstrafe rechtfertigen. So hätte das Landgericht nicht mildernd berücksichtigen dürfen, dass der Angeklagte einen Steuerberater hinzugezogen hatte. Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt zur Strafmilderung führen. „Wenn die Unterlagen alle in den Händen der Ermittlungsbehörden sind, hat das sicherlich kein großes Gewicht.“ Auch die Nachzahlung der fälligen Steuern dürfte laut BGH Steuerbetrüger nicht viel helfen: „Damit wird nur das geleistet, was jeder sowieso leisten muss.“