BGH-Urteil zu unerwünschter E-Mail-Werbung erwartet
Karlsruhe (dpa) - Verletzt unerwünschte E-Mail-Werbung das Persönlichkeitsrecht? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Ein Mann aus dem schwäbischen Göppingen hat die Sparkassen-Versicherung verklagt. Er wehrt sich gegen eine Werbung in automatisierten E-Mail-Antworten des Unternehmens (Az.: VI ZR 134/15).
Der Kläger wollte in einer Mail an die Versicherung wissen, ob seine Kündigung eingegangen war. Er bekam darauf lediglich den Eingang der Mail bestätigt. An der automatischen Antwort hing dafür eine Werbung für einen Unwetter-Warn-Service „per SMS kostenlos auf Ihr Handy“. Der Mann schickte noch zwei Mails an die Versicherung, in denen er außerdem darauf hinwies, dass er die Werbung für den „exklusiven Service“ nicht wolle - und erhielt erneut die selbe automatische Antwort mit Werbung.
„Man hat den Eindruck von Kafka im IT-Zeitalter“, sagte der Anwalt des Mannes am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung vor dem BGH. „Man fühlt sich ein bisschen ausgeliefert.“ Er rügte einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Der Anwalt der Versicherung konterte: Der automatisierte Hinweis nach dem Motto „Deine Mail ist angekommen“ könne ja wohl nicht das Persönlichkeitsrecht verletzen. „So geht's nicht“, meinte er.
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hatte im April 2014 der Unterlassungsklage des Göppingers stattgegeben. Auf die Berufung der Versicherung hin hatte das Landgericht Stuttgart im Februar dieses Jahres das Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen. Das BGH-Urteil soll erst am Mittwoch veröffentlicht werden.