BGH verschiebt Urteil zu Rabatten von EU-Versandapotheken
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat sein für Mittwoch angekündigtes Urteil über Rabatte von EU-Internetapotheken auf rezeptpflichtige Arzneien auf die kommende Woche verschoben. Das Gericht will die Entscheidung am 26. Februar bekanntgeben.
Dem BGH liegen mehrere Klagen gegen deutsche und ausländische Apotheken vor. Das Gericht will klären, ob oder in welcher Form Rabatte trotz eines gesetzlichen Verbotes noch möglich sind.
Die Klagen stammen aus der Zeit, bevor dieses Verbot in Kraft war. Die Kläger wie etwa der Bayerische Apothekerverband erhoffen sich von der Entscheidung jedoch absolute Rechtssicherheit.
Auch offene Fragen zum Verkauf von im Ausland bestellten Medikamenten in deutschen Apotheken sollen noch geklärt werden. Gründe für die Verschiebung teilten die Richter nicht mit.
Die Preise für rezeptpflichtige Arzneien sind in Deutschland fix. Seit einer Gesetzesänderung von 2012 gilt das auch für ausländische Versandapotheken, die deutsche Kunden beliefern.