BGH wirft Bank arglistige Täuschung vor
Urteil hat weitreichende Folgen, doch Betroffene müssen sich beeilen.
Karlsruhe. Neue Hoffnung für viele Käufer so genannter Schrottimmobilien: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem noch unveröffentlichten, aber bereits rechtskräftigen Urteil die Hypovereinsbank wegen des Verkaufs einer solchen Immobilie zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. In seinem Urteil bescheinigte der BGH der Bank, sie habe von der arglistigen Täuschung der Käufer gewusst. (AZ: XI ZR/ 342/10).
Der Fall: 1993 hatte ein Ehepaar aus Bayern für 190 000 DM (97 000 Euro) über die Hypovereinsbank eine Eigentumswohnung gekauft. Dann stellte sich heraus, dass die Wohnung völlig überteuert und die versprochene Miete nicht zu erzielen war. 2006 wurde die Wohnung schließlich für 7500 Euro zwangsversteigert. Der zivilrechtliche Streit dauerte zehn Jahre und kostete die Käufer nach eigenen Angaben 50 000 Euro. Für diese Kosten müsse die Hypovereinsbank aufkommen, berichtet der Bayerische Rundfunk.
Ein Sprecher der Bank bestätigte am Freitag das Urteil, betonte aber, es handele sich um „eine Einzelfallentscheidung“. Das sehen Fachjuristen allerdings ganz anders. Der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Füllmich, der das Urteil erstritten hatte, sieht „einen Durchbruch für viele andere Kapitalanleger“.
Auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius Reiter, von der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Baum, Reiter & Collegen, wertet das Urteil als „Fortführung der verbraucherfreundlichen Entscheidungen des BGH, die auch auf viele andere Käufer von Schrottimmobilien angewendet werden kann“.
Reiter vertritt zahlreiche Geschädigte, die mit Schrottimmobilien hereingelegt wurden, unter anderem mit Darlehen von der Bausparkasse Badenia. Reiter warnt allerdings: „Betroffene, die bislang keine rechtlichen Schritte unternommen haben, müssen sich damit jetzt beeilen.“
Der Grund: Nach der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 können ihre möglichen Schadenersatzansprüche nach zehn Jahren verjähren. Reiter: „Mögliche Ansprüche aus Altfällen vor 2002 sind nach dem 31. Dezember 2011 verjährt.“