Umgang mit Android Brüssel überzieht Google mit Rekordstrafe

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission überzieht Google mit einer Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro und will den US-Konzern rasch zu mehr Konkurrenz auf Smartphones mit dem Android-System zwingen.

Auf die Strafe können weitere hohe Zahlungen folgen, wenn Google sein Verhalten nicht binnen 90 Tagen ändere, drohte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel.

Die Brüsseler Behörde wirft Google den Missbrauch seiner Marktdominanz bei Smartphone-Betriebssystemen vor. Die weiteren Zahlungen könnten rund 15 Millionen Euro pro Tag erreichen - auch rückwirkend. „Wir wollen, dass Google sein Verhalten ändert“, betonte Vestager.

Es ist die mit Abstand höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen. Google war auch der vorherige Rekordhalter im Verfahren um die Shopping-Suche im vergangenen Jahr mit gut 2,4 Milliarden Euro. Google wird die Entscheidung der Kommission anfechten, wie Sprecher ankündigte. Solche Verfahren gehen üblicherweise jahreslang durch Gerichtsinstanzen.

Android ist das meistbenutzte Smartphone-System der Welt. Die Software bringt in Europa laut Marktforschern rund 80 Prozent der derzeit verkauften Computer-Telefone zum Laufen. Damit sind hunderte Millionen Nutzer allein in Europa betroffen.

Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen im Prinzip auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Apps wie GMail oder Maps auf die Geräte bringen.

Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen müssen. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche immer auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wollen würde.

Vestager betonte, die Vorinstallation von Google als Standard-Suchmaschine sorge dafür, dass die Verbraucher sie auch benutzten, statt sich die Anwendung eines Konkurrenten herunterzuladen. So seien mehr als 95 Prozent der Suchanfragen auf Android-Geräten 2016 über Google gestellt worden. „Die große Mehrheit der Nutzer nimmt, was mit dem Gerät kommt.“ Google kontert, die Bündelung mehrerer Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.

Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte „Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung“, gemäß der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen können. Vestagers Beispiel ist, dass vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern anbieten wollte. Sie seien interessiert gewesen - aber hätten FireOS nicht nutzen können, weil sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten können.

Der dritte Vorwurf der Kommission dreht sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets Exklusivität genieße.

Alles in allem sieht die Kommission in dem Vorgehen des Konzerns einen Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern.

Das einzige relevante andere Mobil-Betriebssystem ist die iOS-Plattform von Apples iPhones. Konkurrenz-Systeme wie Microsofts Windows Phone oder die Blackberry-Software hatten den Wettbewerb verloren.

Mit der Ausbreitung der Smartphones wird die Nutzung von Onlinediensten wie der Internet-Suche oder der Videoplattform YouTube auf Mobilgeräten zu einer immer wichtigeren Erlösquelle für Google.

Mit 4,3 Milliarden Euro müsste Google sogar mehr zahlen als ein Lastwagen-Kartell mehrerer Hersteller, das mit 3,8 Milliarden Euro zur Kasse gebeten worden war. Das Geld aus Kartellstrafen geht am Ende in den EU-Haushalt.

Der 2015 gestartete Android-Fall ist das zweite Brüsseler Kartellverfahren gegen Google nach der Shopping-Suche, in einem dritten geht es um den Dienst „AdSense for Search“, bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden können. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten dieser Anbieter ein, auch Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand die Kommission.