Durchsuchung beantragt „Cum-Ex“-Ausschuss schaltet BGH ein

Berlin (dpa) - Der Bundestag zieht bei der Aufarbeitung dubioser „Cum-Ex“-Aktiendeals die Zügel an und schaltet jetzt auch oberste Richter ein.

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Der Untersuchungsausschuss beantragte beim Bundesgerichtshof (BGH) die Durchsuchung von Geschäftsräumen der renommierten Steuerkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer und die Beschlagnahme von entsprechenden Beweis-Unterlagen.

Der bekannte Finanzinvestor und AWD-Gründer Carsten Maschmeyer bekräftigte bei seiner anschließenden Zeugen-Befragung durch die Abgeordneten, er habe nie wissentlich in „Cum-Ex“-Geschäfte investiert.

Der Ausschussvorsitzende Hans-Ulrich Krüger (SPD) nannte den Antrag beim BGH einen „ungewöhnlichen Schritt“. Ziel sei es, Beweisbeschlüsse durchzusetzen. Die Kanzlei habe eine dominante Rolle bei den Geschäften gespielt und Unterlagen zurückgehalten. Es gehe um mandatsunabhängige Beweismittel. Krüger nannte den Antrag einmalig in der Geschichte der Untersuchungsausschüsse.

Gerhard Schick von den Grünen sagte zur beantragten Beschlagnahmung: „Wir lassen uns das nicht mehr gefallen.“ Die Bürger hätten ein Recht zu erfahren, was passiert sei. Die Kanzlei hatte nach Ausschuss-Angaben Gutachten und Bewertungen zu „Cum-Ex“-Fällen erstellt, die dem Gremium aber nicht vorlägen.

Richard Pitterle von der Linken sagte, lange genug habe sich die Großkanzlei gegen die Aufklärung ihrer eigenen Rolle gewehrt. Wer dabei behilflich sei, dass sich gierige Großinvestoren auf Kosten der Steuerzahler Milliarden erschleichen, müsse auch die Konsequenzen tragen.

Bei den auch „Dividendenstripping“ genannten komplizierten Geschäften wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch um den Dividendenstichtag eines Unternehmens rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Das führte dazu, dass Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern mehrfach ausgestellt wurden, die so aber gar nicht gezahlt wurden. Die Behörden kamen dem erst später auf die Schliche.

Nach mehr als zehn Jahren war das Steuerschlupfloch geschlossen worden, doch die Opposition im Bundestag will die Vorgänge in einem Untersuchungsausschuss aufklären. Der Gesamtschaden wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt. Unter Juristen gehen die Meinungen darüber auseinander, ob es illegale Geschäfte waren.

Maschmeyer stellte sich als Opfer dar und erklärte bei der Befragung durch Abgeordnete, er habe im Herbst 2012 das erste Mal aus Medien von „Cum-Ex“ gehört. Von den Steuertricks will er nichts gewusst haben. Der AWD-Gründer ging wie andere Prominente gegen die Schweizer Bank Sarasin vor. Maschmeyer hatte in die von der Bank vertriebenen Fonds investiert.

Maschmeyer verwies darauf, dass seine Anzeige die Razzia bei der Bank Sarasin ausgelöst habe, mit der die Geschäfte aufgeflogen seien. Er habe vor seiner Strafanzeige Drohbriefe und Morddrohungen erhalten. Auch an anderer Stelle habe er als Zeuge zu den umstrittenen Fonds-Geschäften ausgesagt.

Zuvor hatte Maschmeyer der Schweizer Bank vorgeworfen, diese habe Geld zweckentfremdet und vertragswidrig wohl in einen „Cum-Ex“-Fonds investiert. Der angebotene Fonds sei ihm damals als reiner Dividendenfonds dargestellt worden, der versichert sei. Steuergestaltungen hätten keine Rolle gespielt. Zu der Bank habe er ein enormes Vertrauensverhältnis gehabt, er habe Herrn Eric Sarasin seit mehr als 15 Jahren gekannt. Die Bank habe den Schaden weitgehend erstattet. Was mit dem Geld geschehen sei, wisse er bis heute nicht, sagte Maschmeyer dem Ausschuss.