Die Bank streitet mit den Erben sowie Rechtsberatern eines inzwischen gestorbenen Immobilieninvestors darum, welche der beiden Parteien die Geschäfte angestoßen hat - und wer folglich für Steuerschulden in dreistelliger Millionenhöhe aufzukommen hat.
In der Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht am Donnerstag machte der Vorsitzende Richter Valentin Reiter klar: Der Kunde habe die Bank unmissverständlich schriftlich beauftragt. Eine Entscheidung will das Gericht am 24. Juli verkünden (Az.: 2-10 O 612/11).