Dämpfer für Lehman-Geschädigte
Der BGH weist Ansprüche auf Schadensersatz ab. Die Bank habe ausreichend beraten.
Karlsruhe. Richtungsweisendes Urteil für Anleger der Pleite-Bank Lehman Brothers: Der Bundesgerichtshof (BGH) wies ihre Schadensersatzklagen ab. Die Anleger seien beim Kauf von Wertpapieren von der Hamburger Sparkasse (Haspa) nicht unzureichend oder falsch beraten worden. Deshalb hätten sie keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes.
Der Vorsitzende Richter betonte aber, dass die Entscheidung zunächst vor allem die beiden entschiedenen Einzelfälle betreffe. „Die Dinge können sich in anderen Fällen anders darstellen.“ Die Kläger zeigten sich tief enttäuscht.
Die beiden Anleger hatten auf Empfehlung der Haspa jeweils für 10 000 Euro sogenannte Zertifikate gekauft, die von Lehman herausgegeben wurden. Die Höhe und der Zeitpunkt der Rückzahlung sollten von der Entwicklung bestimmter Aktien abhängen.
Als Lehman im September 2008 pleiteging, wurden die Papiere weitgehend wertlos. Die Anleger verklagten ihre Sparkasse, weil diese sie nicht ausreichend über die Risiken sowie den eigenen Gewinn beim Verkauf der Produkte aufgeklärt habe.
Die Lehman-Geschädigte Brigitte Krupsky zeigte sich nach ihrer Niederlage vor dem BGH enttäuscht: „Ich bin sehr traurig und auch wütend, dass die Bank in allen Punkten recht bekommen hat“, sagte die Klägerin. „Ich finde es schon bitter und hätte mir in dieser Zeit ein Grundsatzurteil für alle Geschädigten gewünscht, die ja große Hoffnungen in diesen Prozess gesetzt haben.“ Krupsky hatte mit ihrem mittlerweile verstorbenen Mann Bernd auf Anraten der Hamburger Sparkasse 10 000 Euro in Lehman-Zertifikate investiert und durch die Insolvenz der Bank verloren.
Verbraucherschützer sprachen von einem „Schlag ins Gesicht für die Anleger“. Viele seien beim Kauf von Lehman-Zertifikaten nicht nur falsch beraten, sondern regelrecht über den Tisch gezogen worden, kritisierte der Bankenexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Manfred Westphal.
Aus Sicht des BGH hat die Hamburger Sparkasse „die Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung nicht verletzt“, wie der Vorsitzende Richter sagte. Ein Risiko einer Insolvenz von Lehman sei für die Sparkasse zum Zeitpunkt des Verkaufs der Zertifikate 2006 und 2007 „nicht erkennbar gewesen“. Auch habe die Haspa nicht eigens darauf hinweisen müssen, dass das System der Einlagensicherung für die Zertifikate nicht gilt. Die Anleger seien in allgemeiner Form vor der Möglichkeit eines Totalverlusts gewarnt worden. Das reiche aus.
Die Hamburger Sparkasse (Haspa) vermied nach ihrem Sieg triumphale Äußerungen. „Wir fühlen uns nicht als Gewinner, auch wenn der BGH zu unseren Gunsten entschieden hat“, sagte Vorstand Reinhard Klein.