Illegale Preisabsprachen? Razzia bei Eon und RWE
Brüssel/Essen (dpa) - Die EU-Kommission verdächtigt Erdgas-Unternehmen in Europa, beim Gaspreis mit unfairen Bandagen zu kämpfen. Mehrere Gasversorger in Ost- und Zentraleuropa waren am Dienstag Ziel einer großangelegten Razzia.
In Deutschland bekamen der russische Gaslieferant Gazprom in Berlin und Deutschlands größte Ferngasgesellschaft Eon Ruhrgas Besuch von den Fahndern. Die Unternehmen bestätigten die Durchsuchungen, nannten aber keine Details.
Ein Sprecher des Versorgers RWE erklärte, dass es „eine Nachprüfung zum Vorwurf von wettbewerbswidrigen Klauseln von Gaslieferverträgen von Gazprom“ gegeben habe. „RWE unterstützt die Überprüfung in vollem Umfang und kooperiert mit der Europäischen Kommission,“ erklärte er. Nach einem Bericht von „Wirtschaftswoche online“ wirft die EU-Kommission Gazprom Germania in einem achtseitigen Schreiben vor, ihre Marktmacht zu missbrauchen und den Wettbewerb durch Preisabsprachen zu behindern. „Die Vorwürfe richten sich vor allem auf Gasgeschäfte mit Großhändlern in mittel- und osteuropäischen Ländern“, schrieb „Wirtschaftswoche online“. Auch das Gazprom-Tochterunternehmen in Tschechien sei durchsucht worden.
„Gazprom hat nichts zu verbergen und sieht den Untersuchungen gelassen entgegen“, sagte der Sprecher der deutschen Tochter des russischen Energiekonzerns, Burkhard Woelki, der Nachrichtenagentur dpa. „Wir arbeiten offen und konstruktiv mit der EU-Kommission zusammen.“
Ein Sprecher von Eon bestätigte auf Anfrage, Büros des Unternehmens in Essen seien durchsucht worden. Man werde „konstruktiv“ mit der EU-Kommission zusammenarbeiten. Zu weiteren Einzelheiten wollte er keine Stellung nehmen.
Die EU-Kommission nannte die Namen der betroffenen Firmen nicht. Es handle sich um Unternehmen in Zentral- und Osteuropa, die in der Versorgung, der Lieferung und Lagerung von Erdgas aktiv seien - im Fokus stünden die Versorgungsmengen.
„Die EU-Kommission befürchtet, dass die Unternehmen unfaire Wettbewerbspraktiken anwenden“, schrieb die Kommission. Falls die EU-Wettbewerbshüter später ein förmliches Kartellverfahren eröffnen sollten, drohen den beteiligten Unternehmen Bußgelder von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Preis- und Konditionenabsprachen zum Schaden von Verbrauchern und Kunden sind in der EU streng verboten.