Das bringt die Ehe finanziell
Der Steuervorteil ist längst nicht das größte Plus Verheirateter. Auch in anderen Bereichen lässt sich sparen.
Düsseldorf. Zusammenziehen, Kinder kriegen, gemeinsam alt werden — geht doch auch ohne Trauschein. Stimmt. Doch ziehen Gewitterwolken am rosa Himmel auf und kommt es zur Trennung, sind Ehepartner klar im Vorteil. Ist eine Ehe noch sinnvoll? „Ja, auf jeden Fall“, ist Karola Schlüter-Oelkers, Fachanwältin für Familienrecht, überzeugt. Vor allem bei Unterhalt und Erbe kann die Ehe deutlich punkten.
Unterhalt: Kinder erhalten nach Trennung der Eltern denselben Unterhalt, egal ob diese verheiratet waren oder nicht. Anders sieht es für den Ex-Partner aus. Seit der Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008, die die Position der geschiedenen Ehefrauen zunächst deutlich verschlechtert hat, sind „die Richter wieder zurückgerudert“, sagt Schlüter-Oelkers. Inzwischen ist es für Ex-Gatten, die die Kinder versorgen, wieder einfacher geworden, ihren Unterhaltsanspruch zu verlängern.
„Meist müssen sie erst wieder zu Dreiviertel oder Vollzeit arbeiten, wenn die Kinder zehn oder zwölf Jahre alt sind“, sagt die Familienrechtlerin. Davon können unverheiratete Ex-Partner nur träumen: Sie müssen ab dem dritten Lebensjahr des jüngsten Kindes wieder für sich alleine sorgen.
Versorgungsausgleich: Wer jahrelang Kinder versorgt und auf seine Karriere verzichtet hat, ist beim Thema Rente deutlich benachteiligt. Deshalb gibt es den Versorgungsausgleich, der geschiedenen Partnern die Hälfte der Rentenansprüche des Ex-Gatten zusichert. „Das schlägt kräftig zu Buche“, sagt Schlüter-Oelkers. Je länger man verheiratet war, desto höher kann der Ausgleich am Ende sein, denn er wird für die gesamte Ehezeit berechnet. Unverheiratete Paare können davon nicht profitieren.
Zugewinngemeinschaft: „Eheleute leben in einer Wirtschaftsgemeinschaft“, so die Anwältin. In der Regel gilt die Zugewinngemeinschaft: Vermögen in der Ehe gehört beiden Eheleuten zu gleichen Teilen — egal wer es erwirtschaftet hat.
Sorgerecht: Männer, die Väter werden, sollten unbedingt heiraten. Denn nur in der Ehe sind Vater und Mutter rechtlich gleichgestellt, was das Sorgerecht angeht. Seit Mai 2013 können nichtverheiratete Väter zwar das Mitsorgerecht auch ohne Zustimmung der Mutter erhalten — aber nicht automatisch. Sie müssen erst einen Antrag beim Familiengericht stellen.
Erbe: In der klassischen Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner automatisch die Hälfte des Vermögens des verstorbenen Partners. In einer Verbindung ohne Trauschein gibt es keinerlei Erbansprüche.
Steuern: Die meisten glauben, der Steuervorteil sei das größte Plus der Ehe. „Es lohnt sich allerdings nur, wenn auch die Vorteile der Zusammenveranlagung greifen“, sagt Steuerberater Michael Lettl. Und das ist nur der Fall, wenn sich die Einkommen der Ehegatten wesentlich unterscheiden. „Bei Ehegatten, die gleichviel verdienen, ergibt sich durch die Splittingtabelle kein Steuervorteil.“