Dekabank unterliegt im Millionen-Streit um Kapitalertragsteuer

Kassel/Frankfurt (dpa) - Im Streit um 50 Millionen Euro Kapitalertragsteuer hat die Dekabank vor dem hessischen Finanzgericht eine Niederlage einstecken müssen.

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Die Begründung der Kasseler Richter hat möglicherweise Auswirkungen auf zahlreiche Verfahren rund um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, wie das „Handelsblatt“ (Dienstag) berichtete.

Das Frankfurter Wertpapierhaus der Sparkassen hatte vergeblich eine Erstattung der Steuer aus Aktiengeschäften im Jahr 2010 verlangt. Der Fiskus hatte dies abgelehnt, weil der Verdacht bestand, dass der Anspruch aus illegalen „Cum-Ex-Geschäften“ stammen könnte. Dagegen hatte die Bank Klage eingereicht, über die nun in erster Instanz entschieden wurde.

Dem Kasseler Urteil zufolge geht das Eigentum an Aktien erst zum Zeitpunkt der Auslieferung an den neuen Besitzer über, was einen zwischenzeitlichen Doppelbesitz ausschließen würde. Das Finanzgericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision beim Bundesfinanzhof zu, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.

Die bei Banken offenbar weit verbreitete Praxis von Leerverkäufen rund um den Dividendentermin steht seit einiger Zeit in der Aufmerksamkeit der Steuerbehörden. Die Frankfurter Maple Bank musste bereits wegen drohender Steuerforderungen in Millionenhöhe schließen. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen sollen nach dem Ankauf einschlägiger Daten Hinweise auf 129 Banken und Finanzdienstleiter besitzen, die sich an solchen Geschäften beteiligt haben.

Das Bundesfinanzministerium hat das Steuerschlupfloch 2012 nach Milliardenausfällen geschlossen. Doch auch die vorherigen Fälle halten die Behörden für illegal. Bei „Cum-Ex-Geschäften“ - auch „Dividendenstripping“ genannt - geht es um den raschen Kauf und Verkauf von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch rund um den Stichtag, an dem börsennotierte Unternehmen die Höhe der Gewinnausschüttung an ihre Kapitalanleger festlegen. Zwei vermeintliche Aktieneigentümer lassen sich hintereinander Kapitalertragsteuer, obwohl sie nur einmal gezahlt worden ist.

Die Dekabank hatte vorgetragen, dass ihr die Aktien nur aus Versehen erst nach dem Dividendentermin ausgeliefert worden waren. Auf der Grundlage von Rechtsgutachten habe man dann die Belastung in die Bilanz eingestellt und auf Rückzahlung geklagt. Finanzvorstand Matthias Danne hatte in einem Interview im Sommer 2011 versichert, dass es keinerlei Hinweise auf irgendwelche Absprachen, verbotene Leerverkäufe oder auf andere Weise fragwürdige Gestaltungen gebe. Ob die Bank weiter klagt, steht nach Angaben eines Sprechers noch nicht fest: „Wir werden das Urteil nach Zugang der schriftlichen Begründung sorgfältig prüfen.“