Banker Fitschen muss Finanzen nicht öffentlich preisgeben

München (dpa) - Wie viel Geld haben die Top-Banker Jürgen Fitschen und Josef Ackermann auf der hohen Kante? Auf diese Frage wird es im Münchner Strafprozess um versuchten Betrug im Fall Kirch wohl keine Antwort geben - zumindest nicht öffentlich.

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Der Vorsitzende Richter Peter Noll erklärte am Dienstag, die Angeklagten dürften die Angaben zu ihren finanziellen Verhältnissen schriftlich einreichen - die Zuschauer im Gerichtssaal bleiben somit außen vor.

Die Anklage äußerte sich verwundert: „Die Staatsanwaltschaft wurde an diesen Gesprächen weder beteiligt noch darüber informiert“, kritisierte Staatsanwalt Stephan Necknig und meldete rechtliche Bedenken an. Normalerweise werden die finanziellen Verhältnisse von Angeklagten in Strafprozessen öffentlich erläutert. Richter Noll betonte aber, es habe keine Geheimgespräche mit den Angeklagten gegeben - nur eine kurze Absprache mit den Verteidigern in einer Prozesspause.

Zudem seien zumindest die Bezüge der Angeklagten auch aus Geschäftsberichten der Deutschen Bank zu entnehmen. Für den amtierenden Co-Chef Fitschen ergibt sich daraus für 2014 eine Gesamtvergütung von knapp 6,7 Millionen Euro.

Fitschen muss sich in dem Prozess zusammen mit seinen Vorgängern Ackermann und Breuer sowie zwei weiteren Ex-Bankern wegen versuchten Prozessbetrugs verantworten. Die Männer sollen 2011 vor Gericht die Unwahrheit gesagt haben, um Schadenersatzforderungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch von der Deutschen Bank abzuwehren. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Der Prozess dauert bereits zehn Monate.

Die Hoffnung auf einen Abschluss des Verfahrens vor den Osterferien haben die Richter nach einer mehrwöchigen Unterbrechung wegen der Erkrankung eines Beteiligten aufgegeben: Noll legte weitere Termine bis zum 19. April fest. Damit nähert sich das Verfahren dem Jahrestag: Der erste Verhandlungstag war am 28. April 2015. Die Staatsanwaltschaft wehrte sich erneut gegen den Vorwurf der Prozessverschleppung und lehnt zeitliche Vorgaben der Richter für einen Abschluss der Beweisaufnahme ab. „Die Staatsanwaltschaft hat alles unternommen, um das Verfahren möglichst zu beschleunigen.“