Gabriel erhöht Druck auf Edeka bei Tengelmann-Übernahme
Berlin (dpa) - Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) verschärft die Bedingungen für eine Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Deutschlands größten Lebensmittelhändler Edeka.
Der Minister kündigte in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben an, er werde eine Rückabwicklung der Fusion vorschreiben, falls Edeka die für eine Ministererlaubnis gestellten Bedingungen nicht erfülle. Zuvor hatten das „Handelsblatt“ und die „Lebensmittel Zeitung“ über das Schreiben an die beteiligten Unternehmen berichtet.
Das Ministerium erklärte am Dienstag auf dpa-Anfrage, die Bedingungen seien aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Unternehmen „konkretisiert“ worden. Die beteiligten Konzerne haben nun bis zum 29. Februar Zeit für eine Reaktion. Nach deren Auswertung entscheidet Gabriel endgültig.
In beteiligten Kreisen wurde die neue Auflage vor allem als Versuch gewertet, die Ministererlaubnis rechtlich „wasserdicht“ zu machen, nachdem Rewe mit einer Klage gedroht hatte. Die eigentliche Übernahme werde dadurch nicht zusätzlich erschwert, hieß es.
Die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka ist umstritten, da damit die Marktposition von Deutschlands größtem Lebensmittelhändler weiter gestärkt wird. Das Bundeskartellamt hatte deshalb den Zusammenschluss untersagt. Auch die Monopolkommission hatte in einem Gutachten davor gewarnt. Edeka und Tengelmann beantragten daraufhin eine Ministererlaubnis, um das Kartellamtsvotum auszuhebeln.
Gabriel zeigte sich dazu bereit, wenn durch diesen Schritt der Erhalt der 16 000 Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann sowie die Sicherung von Mitbestimmung und Tarifbindung für die Mitarbeiter der Supermarktkette langfristig garantiert werden könnten.
Edeka muss deshalb für die Ministererlaubnis die Übernahme fast aller 16 000 Beschäftigten bei Kaiser's Tengelmann zusichern, rechtssichere Tarifverträge eingehen, die Märkte fünf Jahre in Eigenregie weiterführen und das Fleischwerk Birkenhof noch drei Jahre betreiben.