IBAN und BIC Die alte Kontonummer ist ab Februar endgültig Vergangenheit
Für Verbraucher läuft die Schonfrist ab. Bislang konnten sie noch die alte Ziffernfolge verwenden. Jetzt bleibt auch ihnen nur die Iban.
Düsseldorf. Sage keiner, die Banken hätten ihre Kunden nicht gewarnt. So wie zum Beispiel die Postbank, die kürzlich so informierte: „Die bisherigen beleghaften Inlandsüberweisungsaufträge werden ab dem 1.2.2016 nicht mehr ausgeführt. Bitte nutzen Sie nur noch die Sepa-Überweisungsaufträge und verwenden Sie die Iban.“ Ab Februar 2016 funktionieren Überweisungen nur noch mit der internationalen Kontonummer Iban“, betont auch Bundesbankvorstand Carl-Ludwig Thiele.
Das Kürzel Sepa steht für Single Euro Payments Area, also einen einheitlichen Zahlungsraum für bargeldlose finanzielle Transaktionen in Euro. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden damit standardisiert und abgewickelt — egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen.
Die Buchstabenfolge Iban steht für die internationale Bankkontonummer. Weil sie mehr Zeichen — bis zu 22 — enthält als die alte Kontonummer, haben Spötter sie „Iban die Schreckliche“ getauft. Doch so schrecklich ist sie nun auch wieder nicht. Sie beginnt mit dem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgt eine nationale Komponente, in Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer (siehe Grafik). Sie findet sich auch auf den Kontoauszügen oder der EC-Karte.
Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen hatten bereits zum 1. August 2014 auf Sepa umgestellt. „Alleine in Deutschland werden im täglichen Durchschnitt fast 60 Millionen Transaktionen als Sepa-Zahlungen abgewickelt“, sagt Bundesbanker Thiele.
Verbraucher konnten bislang noch wählen, ob sie für ihre inländischen Überweisungen die Iban nutzen oder die Zahlung mit Kontonummer und Bankleitzahl erledigen. Diese Sonderregelung läuft jedoch Ende dieses Monats aus. Bisher durften Kreditinstitute ihren Kunden anbieten, Kontonummer und Bankleitzahl automatisiert in die Iban umzuwandeln. Eine kleine Minderheit hält laut Thiele immer noch an der alten Kontonummer fest. Dies ist ab dem Stichtag aber nicht mehr erlaubt. Der Auftrag wird dann nicht mehr ausgeführt.
Und wie ist es beim Einloggen ins Online-Banking? In der Regel melden sich Nutzer hier mit ihrer Kontonummer und einem Passwort oder Pin bei ihrer Bank an. Dies dient aber nur der Identifikation und ist kein Zahlungsauftrag. Deshalb spielt das Ende der Übergangsregelung für das Einloggen ins Onlinebanking keine Rolle, hier kann alles beim Alten bleiben. Anders sieht es aus, wenn man ab Februar Geld überweisen möchten. Das geht dann nur noch mit der Iban. Auf bestehende Daueraufträge von Kunden wiederum hat das Ende der Übergangsfrist keine Auswirkungen. Diese haben die Banken bereits in das neue Format umgewandelt.