Der Bielefelder Nahrungsmittelriese wirft der für Aldi Süd produzierenden bayerischen Molkerei Gropper vor, Oetkers patentierte Flecktechnik widerrechtlich nachzuahmen. Das Landgericht Düsseldorf will am 20. November sein Urteil verkünden. Es musste prüfen, ob sich die technischen Abläufe bei der Herstellung der markanten Flecken der zweifarbigen Puddinge wesentlich unterscheiden.
Zuvor war Dr. Oetker in zwei Instanzen mit der Forderung nach einem Verkaufsverbot von „Flecki“ gescheitert. Dr. Oetker hatte sich vergeblich auf das sogenannte Geschmacksmusterrecht berufen. Aldi Süd habe das Produkt zwar nachgeahmt, aber den notwendigen Abstand zum Original gewahrt, urteilten sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf.