Versicherung Ergo — schon wieder gibt’s Ärger

Nicht zum ersten Mal ist das Düsseldorfer Unternehmen in den Schlagzeilen.

Versicherung: Ergo — schon wieder gibt’s Ärger
Foto: David Ebener

Düsseldorf. Mit Negativ-Schlagzeilen kennt sich die Ergo-Versicherung aus: Bereits 2011 hatte eine Sexreise für besonders erfolgreiche Verkäufer nach Budapest für einen Sturm der Entrüstung gesorgt. Auch die Kooperation des Unternehmens mit dem Bund der Steuerzahler (BdSt) warf viele Fragen auf. Vertreter der Versicherung sollen nicht nur — wie vereinbart — Mitglieder für den BdSt geworben haben, sondern diese Kontakte wurden angeblich auch genutzt, um Policen zu verkaufen.

Und jetzt das: In mindestens 350 000 Fällen hat Ergo die Erträge und Gutschriften von Lebensversicherungs-Kunden falsch berechnet. Schuld seien fehlerhafte Computerprogramme. Wie viele Kunden betroffen sind und wie groß der Schaden ist, weiß die Versicherung noch nicht zu beziffern. Es geht um Verträge mit bereits beendeter Laufzeit und noch laufende Policen.

Bekannt sind die Schwierigkeiten offenbar seit Ende 2012. Jedenfalls wurde zu diesem Zeitpunkt ein Programm zur Fehlerbehebung gestartet. „Wir arbeiten daran, dass nach Abschluss der Korrektur alle Kunden so gestellt sind, wie es mit ihnen vertraglich vereinbart wurde“, sagte Sprecherin Claudia Wagner.

Lebensversicherung: Erträge mit komplexer Berechnung

Der Chef des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, geht davon aus, dass nicht nur Ergo betroffen ist, sondern auch andere Versicherungen. Im Gegensatz dazu betont der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft: „Wir haben keine Kenntnis von systembedingten Berechnungsproblemen bei Lebensversicherern.“

Die Verzinsung einer Lebensversicherung besteht aus mehreren Teilen: Dem gesetzlich festgesetzten Garantiezins (derzeit: 1,25 Prozent) und der Überschussbeteiligung, über die die Versicherer je nach Wirtschaftslage jedes Jahr neu entscheiden. Am Ende des Vertrages kommen der Schlussüberschuss und eine Beteiligung an den Gewinnen der Firmen am Kapitalmarkt hinzu.

Verbraucherschützer und der Bund der Versicherten bemängeln schon lange, dass die komplexen Berechnungen für Kunden nicht nachvollziehbar sind. „Die Versicherten sind der Willkür der Rechenprogramme ausgeliefert“, kritisiert Kleinlein. Er fordert deshalb einen gesetzlichen Anspruch auf Nachrechenbarkeit und Transparenz. Der Bundesgerichtshof hatte im Februar entschieden, dass die Versicherer ihre Berechnungen nicht grundsätzlich offen legen müssen. Gegen das Urteil liegt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor. Das höchste deutsche Gericht prüft noch, ob es sich mit dem Thema beschäftigt.

Kunden, die Zweifel an den Gutschriften ihrer Lebensversicherung haben, können als Schlichter den Ombudsmann für Versicherungen einschalten.
www.versicherungsombudsmann.de