Erneut Bußgelder gegen Schienenhersteller

Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt hat sein Mammutverfahren gegen Schienenhersteller mit einer zweiten Welle an Bußgeldbescheiden in Gesamthöhe von fast 100 Millionen Euro weitgehend abgeschlossen.

Zur Kasse gebeten werden dabei acht Schienenhersteller wegen illegaler Absprachen zulasten von kommunalen Verkehrsbetrieben, privaten und regionalen Bahnen, Industriebahnen sowie Bauunternehmen, teilten die Wettbewerbshüter am Dienstag mit. ThyssenKrupp muss wie in der ersten Welle von Bußgeldbescheiden mit Abstand das meiste Geld zahlen.

Mit gut 232 Millionen Euro gehört die Bußgeld-Gesamtsumme gegen das Schienenkartell zu den höchsten Forderungen des Bundeskartellamtes.

Die Behörde hatte bereits zuvor in einem ersten Teilkomplex wegen Absprachen zulasten der Deutschen Bahn Bußgelder von insgesamt 134,5 Millionen Euro gegen Schienenhersteller verhängt. Die Gelder fließen in den Bundeshaushalt.

Das Thema Schienenkartell ist allerdings für ThyssenKrupp noch nicht komplett abgehakt. Ende 2012 reichte die Deutsche Bahn eine Schadenersatzklage gegen mehrere Unternehmen ein - darauf weist ThyssenKrupp selbst hin. Man führe weiter „konstruktive Gespräche“ mit der Deutschen Bahn, heißt es. Voestalpine ist eigenen Angaben zufolge bisher das einzige Unternehmen, mit dem sich die Deutsche Bahn über den Schadenersatz aus Direktlieferungen einigte.

Bei der jetzt verschickten zweiten Welle an Bußgeldbescheiden für den Teilkomplex Nahverkehr, Privatbahnen und Industriebahnen steht die ThyssenKrupp GfT Gleistechnik GmbH (Essen) mit 88 Millionen Euro ganz oben. Die Voestalpine BWG GmbH (Butzbach) soll 6,4 Millionen und die Schreck-Mieves GmbH (Braunschweig) zwei Millionen Euro zahlen.

Die Unternehmen Holz-Fehlings Gleistechnik und Entsorgung GmbH, (Marl- Sinsen), Fehlings Narosch Gleistechnik und Entsorgung GmbH (München) Künstler Bahntechnik GmbH (Holzwickede), Heinrich Krug GmbH & Co. KG (Dortmund) sowie Betzler Eisenbahntechnik GmbH (Aalen) erhielten Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 1,24 Millionen Euro. Gegen ein weiteres, nicht genanntes Unternehmen dauern die Ermittlungen an.

Mit allen genannten Firmen wurde laut Behörde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt. Die am Dienstag verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden. „Die Absprachen zielten darauf ab, Ausschreibungen beziehungsweise Projekte unter den Kartellbeteiligten aufzuteilen“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Aufgrund des über Jahre praktizierten Kartells sowie der gewachsenen Kundenbeziehungen sei dabei oft allen Beteiligten von vornherein klar gewesen, wer den ausgeschrieben Auftrag bekommen sollte. Das Kartell zulasten von Nahverkehrs-, Privat- und Industriebahnen habe die Produktbereiche Schienen, Weichen und Schwellen im Zeitraum 2001 bis 2011 umfasst.