EU-Gericht erlaubt mehrfach befristete Arbeitsverträge
Luxemburg/Berlin (dpa) - Unternehmen dürfen befristete Verträge ihrer Mitarbeiter mehrmals hintereinander verlängern, brauchen aber einen triftigen Grund dafür. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, dass solche Kettenbefristungen mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die zwischen 1996 und 2007 mit insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen beim Amtsgericht Köln jeweils als Vertretung beschäftigt war. Ihr Fall muss nun erneut vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht in der Entscheidung eine Verbesserung im Kampf gegen den Missbrauch mit Befristungen.
Das höchste EU-Gericht entschied, dass wegen Vertretungsbedarfs befristete Arbeitsverträge dann erlaubt sein könnten, wenn sich dieser Bedarf „als wiederkehrend oder sogar ständig erweist“. Ob ein befristeter Arbeitsvertrag im Einzelfall durch einen sachlichen Grund - beispielsweise den vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften - gerechtfertigt sei, müsse von den nationalen Behörden entschieden werden. Dabei müssten „alle Umstände einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge“ berücksichtigt werden.
Die 33 Jahre alte Bianca Kücük hatte vor dem Arbeitsgericht Köln argumentiert, bei 13 befristeten Arbeitsverträgen in elf Jahren könne nicht mehr von einem vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften ausgegangen werden. Nach dem Spruch aus Luxemburg zeigte sie sich optimistisch. Ihr Anwalt habe ihr Mut gemacht, sagte sie in Köln der Nachrichtenagentur dpa: „Er sagt, wir sind auf der Siegerstraße, und ich könnte mich freuen. Es geht jetzt zum Bundesarbeitsgericht zurück, und er ist sich ziemlich sicher, dass wir am Ende gewinnen.“
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt könnte im Laufe des nächsten halben Jahres möglich sein, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Er verwies darauf, dass der EuGH auch die Zahl der vorhergehenden befristeten Verträge als ein Entscheidungskriterium genannt habe. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG sei es vor allem darauf angekommen, ob der Arbeitgeber beim Abschluss des befristeten Vertrags von einem längerfristigen Vertretungsbedarf wusste. Dabei sei die Zahl der vorherigen Verträge nicht ausschlaggebend gewesen.
Der Europäische Gerichtshof entschied, wenn ein Arbeitgeber wiederholt Vertretungen einstelle und diese Vertretungen auch durch Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen gedeckt werden könnten, bedeute das nicht, dass kein „sachlicher Grund“ im Sinne des deutschen und europäischen Rechts vorliege. Auch könne daraus nicht auf einen Missbrauch geschlossen werden.
Es gehe über die Ziele des EU-Rechts und einer Rahmenvereinbarung der EU-Sozialpartner hinaus, automatisch den Abschluss unbefristeter Verträge durch Arbeitgeber zu verlangen, die immer wieder einen Bedarf an Vertretungskräften hätten.
Mit der Entscheidung hat der EuGH nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Chancen für eine wirkungsvolle Missbrauchskontrolle deutlich erhöht, „auch wenn es sehr bedauerlich ist, dass Kettenbefristungen weiter möglich bleiben“, sagte DGB-Arbeitsrechtsexpertin Martina Perreng der Nachrichtenagentur dpa.
„Künftig muss geprüft werden, wie viele befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen worden sind und wie lange die Gesamtdauer war“, betonte sie und fügte hinzu: „Das ist gegenüber der bisherigen nationalen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Novum.“
Generell sieht Perreng in der Befristung von Arbeitsverträgen ein wachsendes Problem für die Beschäftigten in Deutschland: „Es ist mittlerweile eine Politik in den Unternehmen zu erkennen, immer mehr Daueraufgaben von befristet Beschäftigten ausführen zu lassen. Das ist eindeutig Missbrauch.“ Denn häufig werde völlig grundlos befristet eingestellt - einzig um unternehmerische Risiken auf den Rücken der Arbeitnehmer abzuwälzen.
Das sieht auch Bernhard Jirku von der Gewerkschaft Verdi so: Das Urteil unterstreiche eindrucksvoll, wie problematisch das Thema Befristung inzwischen geworden sei. Für ihn stellen die Auswüchse „schon ein echtes gesellschaftliches Phänomen“ dar.