EU-Kommission reicht Klage gegen VW-Gesetz ein
Brüssel/Luxemburg (dpa) - Die EU-Kommission lässt im Streit um das VW-Gesetz nicht locker: Wie angekündigt hat die Behörde wegen der Sonderregelung jetzt Klage gegen Deutschland eingereicht.
Das teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg mit und bestätigte damit einen Bericht der „Berliner Zeitung“. Die Rechtssache ist laut Gericht bereits im Februar eingegangen und hat die Nummer C-95/12. In dem seit zehn Jahren schwelenden Streit zieht die Kommission damit zum zweiten Mal vor den EuGH. Den Schritt hatte sie im November 2011 angekündigt.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bestätigte in Berlin, dass die Klageschrift eingegangen sei. Die Bundesregierung werde nun eine Stellungnahme erarbeiten.
Die Kommission will die 20-Prozent-Sperrminorität im VW-Gesetz kippen, die dem Land Niedersachsen ein Vetorecht eröffnet. Bereits 2007 hatte die EU-Kommission Änderungen des VW-Gesetzes erzwungen. Die Sperrminorität blieb aber erhalten. Nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter schreckt die Regelung potenzielle Investoren ab, behindert Innovationen und kann zu steigenden Preisen führen. Daher verstoße die Sperrminorität gegen EU-Recht.
Politiker und Gewerkschaften fürchten dagegen um den Schutz für den Autobauer vor feindlichen Investoren und die Mitbestimmung. Der VW-Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh warf der Kommission Prinzipien-Reiterei vor, die sachlich unbegründet sei. Der Europäische Konzernbetriebsrat von Volkswagen werde deutlich machen, dass die Arbeitnehmervertreter aus vielen europäischen Ländern kein Verständnis für den neuen Vorstoß hätten. „Wir brauchen in Europa mehr Regelungen wie das VW-Gesetz (...), nicht weniger“, betonte Osterloh.
Ministerpräsident David McAllister (CDU) unterstrich, dass die Vorgaben des EuGH-Urteils von 2007 eins zu eins umgesetzt worden seien. Die Landesregierung sehe dem erneuten Verfahren daher gelassen entgegen. „Dennoch muss die Frage erlaubt sein, ob die EU-Kommission zurzeit keine anderen Probleme hat, als ohne Not Unruhe in ein wirtschaftlich höchst erfolgreiches europäisches Unternehmen zu bringen“, sagte McAllister. Das sei nicht nachvollziehbar.
Die Klage der Kommission richtet sich gegen die Bundesrepublik. Dabei geht es auch um ein millionenschweres Bußgeld. Ändert die Bundesregierung das Gesetz nicht, verlangt die Kommission vor Gericht eine Strafe von mindestens 46,5 Millionen Euro. Diesen Betrag müsste die Bundesrepublik - und nicht VW - zahlen. Die Richter könnten die Klage abweisen, sie könnten aber auch weitere Änderungen verlangen oder ein Bußgeld verhängen, das auch noch höher ausfallen kann.
SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte, offensichtlich wollten die verbliebenen „Marktfundamentalisten“ in Brüssel noch einmal die ideologischen Schlachten der Vergangenheit schlagen. Die Kommission scheine nur die Märkte im Blick zu haben, nicht die Menschen. Für die SPD sei klar: „Wir stehen zu den Beschäftigten bei VW und zum bewährten VW-Gesetz.“ Der SPD-Landeschef in Niedersachsen, Stephan Weil, kritisierte, die EU-Kommission treibe einen enormen Aufwand, um ein Erfolgsmodell zu beschädigen.