Härtere Regeln für Banken EU-Länder kürzen Liste der Steueroasen
Brüssel (dpa) - Die EU-Finanzminister haben sich auf strengere Regeln für Banken in Europa verständigt. Außerdem kürzten sie bei ihrem Treffen in Brüssel die Schwarze Liste der EU für Steueroasen.
Bei Mehrwertsteuerregeln für Online-Medien gab es hingegen keinen Durchbruch. Ein Überblick:
BANKEN in Europa sollen zum Schutz vor künftigen Finanzkrisen widerstandsfähiger werden. Fortan soll unter anderem eine Verschuldungsquote von drei Prozent gelten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Geldhäuser nicht durch übermäßige Kreditvergaben in Schieflage geraten können. Die Quote bezieht sich auf das Verhältnis von Eigenkapital zum Fremdkapital von Banken. In der Finanzkrise ab 2008 waren unter anderem riskante beziehungsweise nicht gedeckte Kredite zu einem großen Problem geworden. Die Einigung muss noch mit dem Europaparlament festgemacht werden.
Darauf aufbauend haben Deutschland und Frankreich ihre Absicht bekräftigt, bis Ende Juni einen gemeinsamen Plan für weitere EU-Finanzreformen vorlegen. Dabei geht es unter anderem um die Weiterentwicklung des Euro-Rettungsschirms ESM, der bislang Notkredite an pleitebedrohte Staaten vergeben kann sowie die Schaffung eines gemeinsamen Sicherungssystems für Sparguthaben.
Auf der SCHWARZEN STEUEROASEN-LISTE der EU stehen nun zwei Länder weniger: Die Karibikstaaten Bahamas sowie St. Kitts und Nevis wurden gestrichen. Sie hätten Zugeständnisse gemacht, um die Bedenken der EU auszuräumen, hieß es.
Mit der im Dezember 2017 erstellten Liste will die EU Staaten außerhalb Europas dazu bringen, ihre Steuerpraxis zu ändern und härter gegen Steuervermeidung und -hinterziehung vorzugehen. Auf der Schwarzen Liste stehen noch Amerikanisch-Samoa, Guam, Namibia, Palau, Samoa, Trinidad und Tobago sowie die Amerikanischen Jungferninseln.
Beim Thema ERMÄßIGTE MEHRWERTSTEUER für ONLINE-MEDIENANGEBOTE kamen die Finanzminister auf keinen gemeinsamen Nenner. Vor allem Tschechien sperrte sich dagegen, es den EU-Staaten freizustellen, ob sie elektronische Medien ebenso wie Printerzeugnisse geringer besteuern möchten. Die Bundesregierung und die deutschen Verleger dringen seit längerem auf eine Anpassung.
In Deutschland gilt bislang für Online-Angebote von Zeitungen der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, für gedruckte Zeitungen der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Auch bei E-Books wollte die EU-Kommission eine Anpassung ermöglichen. Die EU-Staaten müssten dies aber einstimmig akzeptieren.