EU stärkt Vielfalt der Pflanzen
Europas Bauern dürfen Saatgut vermarkten.
Luxemburg. Europas Bauern dürfen selbst Saatgut aus „alten“ und amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vermarkten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstg in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-59/11). Die umstrittenen EU-Richtlinien würden dies nicht verbieten. Der Gerichtshof stärkte mit seinem Urteil die Rechte von Bauern, insbesondere Ökolandwirten. Diese begrüßten wie die Grünen die Entscheidung als „Sieg für die Artenvielfalt“. Der Weg sei nun frei für Sorten wie die Kartoffel „Rosalie“ oder den Apfel „Schöner von Wiltshire“.
Der Markt für Saatgut ist hart umkämpft und wird von einigen großen Konzernen kontrolliert. Bislang durften unzertifizierte Sorten nicht in den Handel, sondern mussten in mindestens einem EU-Staat zugelassen sein. Da die Zulassung aber aufwendig und teuer ist, können sich dies meist nur große Unternehmen leisten. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft geht davon aus, dass nun tausende von Sorten wieder gehandelt werden dürfen. dpa