EU verbietet Staubsauger mit hohem Verbrauch
Brüssel/Berlin (dpa) - Die EU zieht stromfressende Haushaltsgeräte aus dem Verkehr: Vom 1. September 2014 an ist der Verkauf von Staubsaugern mit hohem Energieverbrauch verboten. Dann können Kunden im Laden nur noch Geräte kaufen, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen.
2017 wird auf 900 Watt gedrosselt. Neue Vorgaben für den maximalen Stromverbrauch weiterer Produkte sind bereits beschlossen, etwa für Computer, Monitore, Warmwasserbereiter und Boiler. Ab Ende der Woche (1. November) gelten neue Regeln für Wäschetrockner.
Die entsprechenden EU-Verordnungen sind in den vergangenen Monaten Gesetz geworden. Nun regt sich Kritik. „Die Verbotswut der Kommission muss dringend gebremst werden“, sagte der Chef der Unionsabgeordneten im EU-Parlament, Herbert Reul (CDU), der „Bild“-Zeitung (Samstag). „In der Wirtschaftskrise gibt es weitaus Wichtigeres als die europaweite Regulierung von Haushaltsgeräten.“
Staubsauger-Hersteller müssen ebenfalls ab 1. September 2014 alle Geräte mit einem Label versehen, das den Verbrauch anzeigt. Dies reicht vom grünen A für geringen Stromverbrauch bis zum roten G für hohen Verbrauch. Entscheidend ist die Leistung, also die Watt-Zahl.
Die Industrie sieht die ganze Sache anscheinend gelassen. Nach Angaben von EU-Diplomaten wurden große Staubsaugerhersteller vorab konsultiert. Die Hersteller hätten in den vergangenen Jahren bereits auf sparsamere Modelle umgestellt, so dass viele 1600 Watt bereits unterschreiten würden, heißt es. Zudem sei nicht allein die Watt-Zahl dafür entscheidend, wie gut ein Gerät Staub sauge, sondern etwa auch die Fähigkeit zur Staubaufnahme.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums begrüßte die neuen Vorgaben für Staubsauger als „gute Nachricht für die Verbraucher, die dadurch Energie sparen und bessere Produkte für ihr Geld bekommen.“ Die effizientesten und haltbarsten Geräte würden nun zum neuen Standard. Nach Einschätzung des Ministeriums profitiert auch die Industrie davon, weil die deutschen Hersteller ihre ohnehin sehr effizienten Geräte nun noch besser im Markt platzieren könnten.
Seit Jahren zieht die EU-Kommission Geräte mit hohem Energieverbrauch aus dem Verkehr. Bekanntestes Beispiel sind Glühbirnen, die in der EU durch Energiesparlampen ersetzt werden müssen. Mit der neuen EU-Ökodesign-Verordnung aus dem Jahr 2009 will Europa die Verbraucher dazu bringen, weniger Strom zu verbrauchen und die Umwelt zu schonen. Nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur tragen die EU-Regeln dazu bei, dass die EU bis 2020 die selbst gesetzten Klimaschutzziele erreicht.
Der Text für die „umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern“ legt detailliert neue Normen fest. So muss die sogenannte maximale Nennleistungsaufnahme von Staubsaugern ab September nächsten Jahres unter 1600 Watt liegen. Drei Jahre später - ab dem 1. September 2017 - unter 900 Watt. Für die „Staubaufnahme auf Teppichen“ gibt es ebenso wie für die „Staubaufnahme auf harten Böden“ Mindestgrenzen. Die Verordnung nimmt ausdrücklich einige Geräte aus wie Nasssauger, Saugroboter, akkubetriebene Staubsauger, Industriestaubsauger und Bohnermaschinen.
In Deutschland wird die EU-Ökodesign-Verordnung durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz in deutsches Recht umgesetzt.