EU will Betrug mit „Steuerkarussellen“ stoppen
Brüssel (dpa) - Der gut organisierte Betrug mit Mehrwertsteuer-„Karussellgeschäften“ soll rascher als bisher gestoppt werden.
Die EU-Kommission hat am Dienstag in Brüssel vorgeschlagen, dass einzelne Mitgliedstaaten bei groß angelegten Betrugsfällen unbürokratischer als bisher die normalerweise für die Erhebung der Mehrwertsteuer in der EU geltenden Regeln ändern können. Nach Angaben von Steuerkommissar Algirdas Semeta werden die EU-Staaten in jedem Jahr um „mehrere Milliarden Euro“ Mehrwertsteuer betrogen.
Die Kommission schlug vor, dass künftig innerhalb eines Monats Ausnahmen vom üblichen Mehrwertsteuersystem genehmigt werden können. Dann könnte statt des Verkäufers auch der Käufer für die Zahlung der Steuer an das Finanzamt verantwortlich gemacht werden. Damit würde einer Reihe von illegalen „Karussellgeschäften“ der Boden entzogen. „Wenn es um den Betrug mit Mehrwertsteuer geht, dann ist Zeit gleich Geld. Die Betrüger sind schlauer und schneller beim Leeren der öffentlichen Kassen geworden“, heißt es in einer Erklärung Semetas.
Bei den sogenannten „Karussellgeschäften“ geht es darum, eine Ware über die Grenzen innerhalb der EU hinweg so zu verkaufen, dass sie schließlich wieder beim ursprünglichen Besitzer ankommen kann. Auf dem Weg dorthin bleibt einer der Händler dem Staat die Mehrwertsteuer schuldig, die sich ein anderer Händler jedoch von seinem Finanzamt erstatten lässt.
Nach Schätzungen der EU-Kommission werden etwa 12 Prozent der fälligen Mehrwertsteuer in der EU nicht eingenommen - teils legal durch Ausnützung von Gesetzeslücken, teils jedoch dank krimineller Machenschaften. Bisher konnten Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuer nur dann vom Käufer einer Ware verlangen, wenn sie einen Antrag bei der EU-Kommission stellten, den diese dann dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorlegte. Dies bedeutete in vielen Fällen, dass große Beträge spurlos verschwanden. Nun soll die entsprechende Ausnahmegenehmigung sehr schnell erteilt werden.
Bisher ist es den Behörden nur bei bestimmten sehr hochwertigen und leicht transportierbaren Waren grundsätzlich möglich, die Mehrwertsteuer beim Käufer einzutreiben.