Ex-Aktionärsvertreter zu Bewährungsstrafe verurteilt
München (dpa) - Der frühere Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), Christoph Öfele, ist wegen Insiderhandels wie erwartet zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 43-Jährige hatte Insiderhandel in 92 Fällen zugegeben und damit die Vorwürfe der Anklage in vollem Umfang eingeräumt.
Das Landgericht München verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Gegenzug für das Geständnis hatte das Gericht dem früheren SdK-Sprecher bereits zum Auftakt am Dienstag die Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe in Aussicht gestellt.
Öfele war früher auch Aufsichtsratschef des Fußballclubs 1860 München. Als seine Verwicklung in den Aktienskandal bekannt wurde, legte er den Posten bei den „Löwen“ nieder. Der 43-Jährige hatte sich früher aktiv für den Aktionärsschutz eingesetzt. Für die SdK war er als Sprecher auf Hauptversammlungen aufgetreten, um den Kleinanlegern dort eine Stimme zu geben. Zudem war er als Sachverständiger für geschädigte Kapitalanleger tätig und prangerte auf seiner Website unseriöse Kapitalanlageprodukte an.
Öfele hatte der Anklage zufolge im Jahr 2006 zusammen mit zwei weiteren früheren SdK-Mitarbeitern eine Mehrheit an dem Pharmaunternehmen NascaCell gekauft. Vor dem Börsengang des Unternehmens wurde der Kurs der Aktie mit falschen Informationen in Börsenbriefen in die Höhe getrieben. Verfasst hatte die Berichte der Herausgeber der Börsenbriefe, der ebenfalls nach einer Absprache vor Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Im Fall NascaCell wurde er nach Einschätzung der Anklage aber bewusst von einem der anderen Angeklagten, der als Haupttäter gilt, getäuscht. Er muss sich von kommendem Montag an gemeinsam mit dem ehemaligen Vizechef der SdK, Markus Straub, vor Gericht verantworten. Beide sitzen seit einer groß angelegten Razzia im Herbst 2010 in Untersuchungshaft.