Ex-Porsche-Chef Wiedeking angeklagt
Stuttgart (dpa) - Für Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking wird es ernst: Rund vier Jahre nach dem gescheiterten Übernahmeversuch bei Volkswagen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen den 60-Jährigen wegen Aktienkursmanipulation erhoben.
Damit muss sich Wiedeking erstmals ernsthaft mit dem Gedanken an einen Strafprozess anfreunden. Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafe - bis hin zu einem Jahresnettoeinkommen - oder sogar bis zu fünf Jahre Haft.
Die Ermittlungsbehörde klagte auch Wiedekings damaligen Porsche-Finanzchef Holger Härter an, der sich aktuell schon wegen Kreditbetrugs vor dem Landgericht Stuttgart verantworten muss. Ob das Ex-Managerduo wegen der Manipulationsvorwürfe tatsächlich in einem gemeinsamen Prozess vor den Richter muss, entscheidet das Landgericht Anfang nächsten Jahres. Wiedeking und Härter wiesen die Vorwürfe über ihre Anwälte in einer gemeinsamen Stellungnahme als haltlos zurück.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die früheren Vorstände beim Angriff von Porsche auf VW 2008/2009 Anleger und Finanzwelt täuschten. „Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in von ihnen im Jahr 2008 veranlassten öffentlichen Erklärungen des Unternehmens in Bezug auf den Beteiligungserwerb an der Volkswagen AG unrichtige Angaben gemacht zu haben“, teilte die Behörde mit. Konkret soll das so abgelaufen sein: Während die Porsche-Chefs zwischen Frühling und Herbst 2008 mindestens fünfmal gegenüber der Finanzwelt dementierten, bei VW nach der Macht greifen und die 75-Prozent-Schwelle erreichen zu wollen, hätten sie heimlich eben genau jenen Plan vorangetrieben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben die Porsche-Manager ihren schrittweisen VW-Einstieg früh und gezielt mit Finanzgeschäften vorbereitet und diese internen Pläne nach außen hin verschleiert.
Die Gegenseite sieht das alles ganz anders. Wiedekings und Härters Anwälte teilten mit, dass ein Großteil der anfänglich erhobenen Vorwürfe im Sande verlaufen sei. „Die nunmehr angeklagten Restvorwürfe (...) erweisen sich in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht als unbegründet.“ Die Argumente dafür: Erstens seien die angezweifelten Erklärungen an die Finanzwelt korrekt gewesen und zweitens hätten sie die Börse nachweislich auch gar nicht beeinflusst. „Bei fehlender Kurseinwirkung kommt eine Strafbarkeit nicht in Betracht.“ Das Schreiben endet mit: „Eine solche Anklage kann keinen Erfolg haben.“
Ex-Porsche-Chef Wiedeking und sein damaliger Finanzvorstand Härter standen bis zur aktuellen Entscheidung für eine Anklage jahrelang im Fokus der Ermittler - vom Bündel der anfänglichen Anschuldigungen ist inzwischen aber vieles fallengelassen worden. So hatte es zunächst Vorwürfe wegen zweierlei Straftatbestände möglicher Marktmanipulation gegeben, wovon einer schon im Frühling 2011 fallengelassen wurde.
Auch den bisher aufrechterhaltenen Vorwurf der Untreue klagte die Staatsanwaltschaft nun doch nicht an, denn eine Pflichtverletzung der Vorstände könne trotz sehr hoher Risiken in den Porsche-Finanzen „nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden“.
Gegen Härter war bereits diesen September ein Prozess um Kreditbetrug gestartet. Er und zwei seiner damaligen Führungskräfte aus dem Finanzbereich sollen ebenfalls im Zusammenhang mit dem am Ende gescheiterten Angriff auf VW eine Bank bei Kreditverhandlungen fehlinformiert haben. In diesem Prozess ist ein Ende nicht absehbar, einer der zwei Mitangeklagten ist das Verfahren allerdings bereits gegen eine Geldauflage von 75 000 Euro los. Gegen Wiedeking hatte es nie Ermittlungen in diese Richtung des Kreditbetruges gegeben.
Laut einem Sprecher am zuständigen Stuttgarter Landgericht haben Wiedeking und Härter bis in den Januar hinein Zeit, auf die Klage zu reagieren. Erst danach werde das Gericht über die Prozesseröffnung entscheiden. Es sei statistisch gesehen unwahrscheinlich, dass eine Anklageerhebung nicht zugelassen wird. Die Staatsanwaltschaft selber kann sich nur an einen einzigen Fall aus den zurückliegenden Jahren erinnern - damals scheiterte die Klageeröffnung wegen einer falsch berechneten Verjährungsfrist, die dann eben doch noch griff.