Ex-Verfassungsrichter verteidigen EuGH-Prüfung von Anleiheprogramm

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Europas höchstes Gericht soll prüfen, ob die EZB unbegrenzt Anleihen klammer Eurokrisenstaaten kaufen darf. Die Karlsruher Verfassungsrichter reichen diese Frage an den EuGH weiter - und finden dafür Zustimmung in Politik und Fachkreisen.

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Frühere deutsche Verfassungsrichter haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verteidigt, das umstrittene Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen zu lassen. „Der EuGH entscheidet normalerweise recht kompetenzfreundlich und versteht sich als Integrationsmotor für Europa“, sagte der frühere Karlsruher Richter Udo di Fabio der „Welt“ (Samstag). Das höchste deutsche Gericht hoffe zugleich jedoch „offenbar darauf, dass auch der Luxemburger Gerichtshof der EZB gewisse Grenzen zieht“.

Der Rechtsstreit um das Krisenmanagement der EZB und ihre Ankündigung, notfalls unbegrenzt Anleihen geschwächter Euroländer aufzukaufen, hatte die Finanzmärkte am Freitag kurz verunsichert. Die Karlsruher Richter bezweifeln, dass das sogenannte OMT-Programm voll vom Mandat der EZB gedeckt ist, und stellen damit das Herzstück der Euro-Rettungspolitik infrage. Letztlich reagierten die Anleger aber positiv darauf, dass sich die deutschen Verfassungsrichter in der Frage der Rechtmäßigkeit des Programms nun an den EuGH wenden.

Di Fabio sagte der „Welt“, die Vorlage der strittigen Maßnahmen in Luxemburg bedeute nicht, dass das Bundesverfassungsgericht bei dem Thema nicht mehr mitentscheiden werde. Es handele sich keinesfalls um „eine Unterwerfungsgeste“ der Karlsruher Richter: „Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht und die Pflicht zu prüfen, ob die europäischen Einrichtungen im Rahmen ihrer Kompetenzen handeln.“

Ähnlich äußerte sich der ehemalige Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. „Das Gericht ist durchaus in der Lage, sich eine Meinung aus Luxemburg einzuholen, wo sie erforderlich ist“, schrieb er im Magazin „Focus“. Einen Bedeutungsverlust sehe er nicht.

Auch der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch unterstützte die Untersuchung der EZB-Politik durch den EuGH. „Es spricht eine Menge für die Entscheidung“, sagte er der Online-Ausgabe der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“. „Ob europäisches Recht durch die Europäische Zentralbank verletzt worden ist, das hat der Europäische Gerichtshof zu entscheiden.“

Rückendeckung kam auch vom designierten CDU-Spitzenkandidaten für die Europawahl im Mai und früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten David McAllister. Entscheidend sei, dass eine Aktivierung des Anleiheprogramms an scharfe Bedingungen geknüpft werde, sagte er der „Welt“. Nun gelte es, die Entscheidung aus Luxemburg abzuwarten.

Aus Sicht des Finanzexperten Wolfgang Gerke hat die EZB ihren geldpolitischen Spielraum überschritten. Dass der Fall OMT an den EuGH gehe, sei nachvollziehbar, wenngleich auch überraschend, sagte er der „Passauer Neuen Presse“ (Samstag): „Ich könnte mir vorstellen, dass die Bundesverfassungsrichter bedacht haben, dass nach einem deutschen Urteil gegen die EZB-Anleihekäufe ohnehin noch einmal der EuGH entscheiden wird. Da haben sie sich womöglich gesagt: Schieben wir den Schwarzen Peter direkt dem EuGH zu!“

Der Rektor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Joachim Wieland, meinte im Deutschlandradio Kultur: „Insoweit übt das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Rolle aus, vielleicht auch zur Befriedung und zur Lösung der Konflikte.“

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ratings der Agentur Standard & Poor's (S&P) für die Länder der Eurozone. Die Ankündigung des OMT-Programms habe stark zu einer Beruhigung der Märkte beigetragen, auch wenn es bisher nie aktiviert worden sei, schrieb S&P in einer Mitteilung. Die Experten zeigten sich zunächst gelassen.

Der Chef der italienischen Notenbank, Ignazio Visco, verlangte am Samstag „ehrgeizigere“ Maßnahmen, um die massiven Schuldenprobleme seines Landes in den Griff zu bekommen. Beobachter werteten die Äußerungen als Forderung, mehr „Bad Banks“ einzurichten, in denen faule Papiere ausgelagert und entsorgt werden können. Dies könnte laut Visco „Ressourcen zur Finanzierung der Wirtschaft freisetzen“.