EZB-Aufseher: Nationale Unterschiede stören Bankenaufsicht

Frankfurt/Main (dpa) - Nationale Sonderregeln erschweren der EZB-Bankenaufsicht gut eineinhalb Jahre nach ihrem Start weiterhin die Arbeit.

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„Mit Blick auf die Bankenregulierung gibt es zwischen den Ländern des Euroraums noch einige, teils große Unterschiede“, sagte die Vizechefin der Bankenaufsicht, EZB-Direktoriumsmitglied Sabine Lautenschläger, bei einer Bundesbank-Tagung in Frankfurt. „Diese Unterschiede erschweren die Arbeit der europäischen Bankenaufsicht erheblich, und sie sind ein Hindernis auf dem Weg hin zu einem einheitlichen Finanzmarkt.“

Seit November 2014 beaufsichtigt die Europäische Zentralbank (EZB) die mittlerweile 129 größten Bankengruppen im Euroraum direkt. Seither sei bei der Harmonisierung der Regeln viel erreicht worden, bilanzierte Lautenschläger. „Es bleibt aber noch viel zu tun.“ So müssten etwa die Maßstäbe angeglichen werden, nach denen die Eignung von Managern für die Führungsgremien einer Bank beurteilt werden.

Auch die nationalen Sicherungssysteme für Schieflagen von Instituten will sich die Aufsicht näher anschauen: „Es spricht einiges dafür, auch hier die Aufsichtserwartungen zu harmonisieren, und die Privilegien nach einheitlichen Kriterien zu gewähren - sowohl länderübergreifend als auch institutsübergreifend.“ Lautenschläger betonte: „Es ist nicht das Ziel, die Sicherungssysteme im Allgemeinen in Frage zu stellen. Ziel ist es, die aufsichtsrechtliche Behandlung der Systeme zu harmonisieren.“

Lautenschläger wies Vorwürfe zurück, die neue einheitliche Aufsicht belaste kleine und mittlere Institute über Gebühr. „Bankgeschäft ist natürlich teurer geworden, Regulierungskosten sind höher geworden, ich finde das zum großen Teil richtig“, sagte die Aufseherin. Eine generelle Sonderbehandlung kleinerer Banken lehnte sie erneut ab. Es müsse allerdings sichergestellt werden, dass Vorgaben mit Augenmaß umgesetzt würden.

Sparkassen und Volksbanken in Deutschland klagen immer wieder über die Vielzahl neuer Anforderungen. Lautenschläger betonte: „Grundlage der Diskussion muss immer das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Regulierung und Aufsicht sein - Verhältnismäßigkeit darf nicht auf Kosten der Stabilität gehen.“