Finanzrichter prüfen dubiose Aktiendeals
München (dpa) - Waren dubiose „Cum-Ex“-Aktiengeschäfte eine illegale Steuergestaltung oder nicht? Der Bundesfinanzhof wird seine Entscheidung darüber wie erwartet hinter verschlossenen Türen fällen.
Nachdem der Anwalt einer Verfahrensbeteiligten, nämlich der Hamburger DWH Beteiligungsgesellschaft, am Mittwoch einen entsprechenden Antrag bekräftigte, schloss der Vorsitzende Richter die Öffentlichkeit wegen des Steuergeheimnisses von der mündlichen Verhandlung aus. Angesichts des großen öffentlichen Interesses äußerte er sein Bedauern und ließ dabei auch Zweifel am Automatismus dieser Regelung durchblicken, über die man „mal nachdenken“ könne.
In dem Verfahren geht es um dubiose Aktiengeschäfte, die viele Banken, aber auch Fonds und Händler betrieben haben sollen. Weil dabei einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach erstattet wurde, soll der deutsche Fiskus mit diesen schnellen Aktienkäufen und -verkäufen rund um den Dividendenstichtag um Milliarden gebracht worden sein. Möglich waren solche Geschäfte wegen bestimmter Börseneigenheiten, aber auch steuerrechtlicher Besonderheiten. Geschlossen wurde das Schlupfloch erst 2012 durch eine Neuregelung der Nachweispflichten.
Die BFH-Richter haben wie immer einen konkreten Einzelfall auf dem Tisch, der jedoch Signalwirkung für die gesamte komplexe Thematik haben könnte. Deshalb hatte sich auch das Bundesfinanzministerium in das Verfahren eingeschaltet. Gegner der DWH Beteiligungsgesellschaft ist das Finanzamt Hamburg Altona. Vor Verhandlungsbeginn hatten sich die Beteiligten zu dem Verfahren nicht äußern wollen.
Bis eine Entscheidung öffentlich wird, dürfte es nun noch etwas dauern. Üblicherweise fällen die Richter ihr Urteil nach einer mündlichen Verhandlung mit Rechtsgespräch, über die die streitenden Parteien dann innerhalb von 14 Tagen zu unterrichten sind. Anschließend darf der BFH auch die Öffentlichkeit informieren. Schriftlich liegt das Urteil nach etwa zwei bis drei Monaten vor.
Bundesweit soll es mehr als 50 solcher Verfahren geben, wie die „Süddeutsche Zeitung“ kürzlich unter Berufung auf die Länder berichtete. Bekannt ist, dass unter anderem auch die Hypovereinsbank (HVB) betroffen ist.
Die HVB hatte bereits im Geschäftsjahr 2012 Rückstellungen für Risiken aus möglichen „Cum-Ex“-Geschäften gebildet. „Um ein weiteres Auflaufen von möglichen Zinsen und/oder Säumniszuschlägen zu vermeiden, haben die HVB und der Kunde 2012 unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtspositionen vorläufige Zahlungen an die zuständigen Steuerbehörden geleistet“, erklärte die Bank am Mittwoch auf Anfrage. Dem Vernehmen nach soll die Größenordnung bei rund 200 Millionen Euro liegen.
Die Ermittlungsverfahren dauerten an, hieß es von der Bank. „Die umfassende Aufarbeitung wird von der HVB uneingeschränkt unterstützt.“ Es sei offen, in welchem Umfang der vor dem BFH verhandelte Fall zur Klärung „bisher nicht entschiedener steuerrechtlicher Fragen“ beitragen werde.