Verbraucherzentrale beklagt „abenteuerliche“ Klauseln bei Fernbussen
Die Ausstattung der Fernbusse mit Klimaanlage und Bordtoilette wird zwar beworben - für die Funktionstüchtigkeit wollen einige Anbieter aber bislang nicht garantieren: Die Verbraucherzentrale NRW hat mehrere Unternehmen wegen „abenteuerlichen Klauseln“ abgemahnt.
Düsseldorf (dpa) - Bei Fernbusreisen bleiben einer Untersuchung von Verbraucherschützern zufolge Kundenrechte bislang nicht selten auf der Strecke. Beim Check des Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von einer Reihe von Unternehmen seien insgesamt mehr als 100 „abenteuerliche Klauseln“ entdeckt worden, sagte Vorstand Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW am Mittwoch in Düsseldorf. Neun Unternehmen seien zu verschiedenen Punkten in den AGBs bereits abgemahnt worden, darunter auch eines aus NRW. Vier Anbieter hätten eine Frist zur Nachbesserung bekommen. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) bezeichnete die Darstellung der Verbraucherzentrale indessen als „überzogen“.
„Für alles Erdenkliche wird am Gesetz vorbei die Haftung ausgeschlossen“, kritisierte Müller. Einige Unternehmen verwehrten den Kunden laut Geschäftsbedingungen die Erstattung des Fahrpreises beim Nichtantritt der Reise. Auch Ersatzansprüche bei Abweichungen vom Fahrplan von bis zu zwei Stunden seien bei bestimmten Anbietern laut Kleingedrucktem hinzunehmen. Beides sei nicht rechtens, unterstrich Müller. Die Beschwerden der Verbraucher zum Thema Fernbuslinien seien im vergangenen Jahr aber noch überschaubar gewesen, räumte Müller bei seiner Jahresbilanz 2013 ein.
Unter anderem hätten die NRW-Verbraucherschutzexperten auch eingeschränkte Haftungen in Höhe von 1 000 Euro für Sachschäden pro Person im Kleingedruckten gefunden. „Das Gesetz schreibt aber eine Haftungsgrenze von 1 200 Euro für jedes Gepäckstück vor“, schilderte Müller weiter. Außerdem hätten einige Anbieter zwar „vollmundig mit Bordtoilette und Klimaanlage“ geworben, in ihren AGBs wiederum sicherten sie sich jedoch in punkto Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit gegen Regressansprüche ab: Wenn eine Anlage nicht laufe, wäre das dann nicht das Problem des Unternehmers.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) betonte dagegen: „Sowohl die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr als auch das Eisenbahnbundesamt haben Fernbussen immer wieder korrekte Abläufe bescheinigt“, sagte bdo-Sprecher Matthias Schröter am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa.
Insgesamt suchten bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr mehr als 850 000 Menschen Rat. Fast 40 Prozent der außergerichtlichen Rechtsberatungen drehten sich um das Thema Telefon und Internet, meist ging es um nicht nachvollziehbare Posten in Rechnungen oder Probleme bei der Kündigung von Verträgen.