Fiskus will bei strittigen Aktiengeschäften viel Geld zurück
München/Frankfurt (dpa) - Die Steuerbehörden stehen bereit, bei Banken und Fonds Milliarden zurückzufordern, die sie bei strittigen Aktiengeschäften möglicherweise zu Unrecht kassiert haben.
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf eine eigene Umfrage bei den Finanzministerien mehrerer Bundesländer berichtet, seien mehr als 50 Verfahren anhängig. In mehr als zehn Fällen sind wegen des Verdachts auf besonders schwerwiegende Steuerhinterziehung bereits Staatsanwälte eingeschaltet worden. Details würden unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht genannt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt sich als oberstes deutsches Steuergericht seit längerem mit den strittigen Geschäften, die auch als „Cum-Ex“-Aktiendeals oder als „Dividendenstripping“ bekannt wurden. Dabei werden die Papiere gezielt ganz schnell hintereinander ge- und verkauft, um Kapitalertragssteuern mehrfach erstattet zu bekommen. Das Bundesfinanzministerium hatte dieses Steuerschlupfloch ab 2012 geschlossen. Die Fälle aus der Zeit davor beschäftigen aber schon lange die Justiz. Die mündliche Verhandlung vor dem BFH steht nun Mitte April an.
Die Behörden glauben, es sei illegal gewesen, die Gesetzeslücke auszunutzen. Allein in Hessen laufen laut „Süddeutscher Zeitung“ momentan 30 Verfahren, bei denen es um 979 Millionen Euro geht. Hessen sei wegen der Banken-Metropole Frankfurt besonders betroffen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittle in vier von diesen Fällen. In Bayern untersuchten die Finanzbehörden acht Fälle mit einem Volumen von 372 Millionen Euro. In Nordrhein-Westfalen seien fünf Verfahren und 50 Millionen Euro.
Aktuelle Fallzahlen nannten demnach auch Hamburg (13) und Baden-Württemberg (2), machten aber keine Angaben zum finanziellen Umfang. Der Fiskus in Baden-Württemberg habe bereits mehr als 100 Aktiendeals „unter Cum/Ex-Gesichtspunkten einer Prüfung unterzogen“. Ergebnisse teilte das Finanzministerium nicht mit.
Bekannt ist, dass Geldinstitute wie die Hypo-Vereinsbank und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) betroffen sind. Die HSH Nordbank, die ebenso wie die LBBW dem Staat gehört, hat bereits 127 Millionen Euro an den Fiskus zurückgezahlt.
Nach früheren Berichten schätzen Finanzbehörden den Gesamtschaden für Staat und Steuerzahler durch die Geschäfte auf weit über zehn Milliarden Euro. Das Problem: Die Rechtslage ist nicht klar, solange der BFH die steuerlichen Fragen nicht höchstrichterlich geklärt hat. Die mündliche Verhandlung war von Dezember vergangenen Jahres auf Mitte April dieses Jahres verschoben worden. Das Gericht brauche mehr Zeit, sich auf das komplizierte Verfahren vorzubereiten, hieß es damals. Wegen des Steuergeheimnisses werde die Öffentlichkeit von der Verhandlung in München ausgeschlossen.