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Das war’s dann: Ex-Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer zahlt 350 000 Euro, kann dann wegen seiner möglichen Falschaussage in der Causa Kirch vor Gericht nicht mehr strafrechtlich belangt werden und gilt weiter als nicht vorbestraft.

Diese Entscheidung des Münchener Landgerichts wird auch Auswirkungen haben auf weitere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bank, Josef Ackermann, wegen Falschaussage in derselben Sache ermittelt. Aber da muss man sich nur an das Mannesmann-Verfahren in Düsseldorf erinnern: Da war Ackermann mit einer Geldauflage von 3,2 Millionen Euro davongekommen.