Gaskunden können auf Sonderzahlungen hoffen

Münster (dpa) - Erdgaskunden in ganz Deutschland können hoffen: Nachdem einige Energieversorger freiwillig Geld zurückzahlen wollen, sehen Verbraucherschützer alle Anbieter in der Pflicht. „Wir hoffen, dass andere Versorger nun nachziehen“, teilte die Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag mit.

Seit Monaten gibt es in mehreren Städten Streit wegen Preiserhöhungen. Am Mittwoch hatten die Stadtwerke Münster schließlich 30 000 Kunden wegen einer ungültigen Vertragsklausel Rückzahlungen angeboten, wenn sie nicht vor Gericht ziehen. Ähnliche Offerten hatte es zuvor in Dortmund und im niedersächsischen Oldenburg gegeben.

Es sei davon auszugehen, „dass alle Gasversorger in Deutschland unwirksame Klauseln in ihren Verträgen haben“, sagte der Energie- Experte der Verbraucherzentrale NRW, Jürgen Schröder. In Münster hatte ein Gaskunde erfolgreich gegen eine unwirksame Preisanpassungsklausel geklagt. Mit dem Vergleichsangebot wollen die Stadtwerke nun einer Klagewelle vorbeugen. Alle Sondervertragskunden bekämen entweder Geld oder einen Zuschuss zur Neueinstellung ihrer Heizung, sagte eine Sprecherin der Stadtwerke.

Im Oktober gab es in einer ähnlichen Aktion Geld für 620 000 Gaskunden des Oldenburger Energieversorgers EWE. Ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juli Preiserhöhungen der EWE für Sonderkunden teils für nichtig erklärt. Diese Gruppe macht den Großteil der Gasverbraucher aus. Zu Rückzahlungen hätte das BGH- Urteil das Unternehmen jedoch nicht verpflichtet, erklärte der Energie-Experte der NRW-Verbraucherzentrale, Jürgen Schröder. Um Recht zu bekommen, hätte jeder Kunde selbst klagen müssen. Deshalb bewertete Schröder den freiwilligen Schritt der Gasversorger als „richtiges Zeichen den Verbrauchern gegenüber“.

Auch der Dortmunder Energieversorger DEW21 hatte seinen Kunden nach dem BGH-Urteil vom Juli eine Bonuszahlung angeboten. Jedoch hätten sich die Kunden dabei zwei weitere Jahre an den Gasversorger binden müssen, sagte Energie-Experte Jürgen Schröder. Er appellierte am Donnerstag an alle Gaskunden, sich rechtzeitig gegen die Preisklauseln ihrer Anbieter zu wehren. Ansprüche der Gas-Bezieher aus dem Jahr 2007 verjähren bereits zum Jahresende.