Neue Regeln für Datenschutz bei der Bahn

Berlin (dpa) - Mit einem neuen Regelwerk sollen die Persönlichkeitsrechte der Bahnmitarbeiter besser geschützt werden. Knapp zwei Jahre nach Aufdeckung der Datenaffäre hat die bundeseigene Deutsche Bahn mit dem Konzernbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung zum Beschäftigten-Datenschutz geschlossen.

Sie geht in Teilen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und bindet die Betriebsräte ein. Die Bahn werde zudem in den kommenden Monaten unter Leitung der Datenschutzbeauftragten Chris Newiger eine flächendeckende Datenschutzorganisation mit mehr als 100 Beteiligten installieren, kündigte Bahn-Vorstandsmitglied Gerd Becht am Donnerstag in Berlin an.

Die Betriebsvereinbarung solle helfen, die durch die Datenaffäre entstandene große Verunsicherung unter den Mitarbeitern abzubauen. Der stellvertretende Konzernbetriebsratsvorsitzende Jens Schwarz sprach von einem „zukunftsweisenden Regelwerk“, das die Rechte der Arbeitnehmervertretung stärke.

Der Skandal um die massenhafte Kontrolle von Mitarbeiterdaten und E-Mails hatte die Bahn im ersten Halbjahr 2009 erschüttert. Der damalige Bahnchef Hartmut Mehdorn musste seinen Posten aufgeben.

Die 37 Seiten starke Betriebsvereinbarung gilt für die rund 160 000 Bahnbeschäftigten im Inland. Sie solle den Datenschutz mit den Prinzipien Offenheit und Transparenz neu im Konzern verankern, sagte Becht. Vor der Sammlung von Mitarbeiterdaten muss laut Vereinbarung der Grund genau festgelegt sein. Die Daten dürfen nur auf Rechnern gespeichert und genutzt werden, auf die sich Arbeitgeber und Betriebsrat verständigt haben. Bei Stellenbewerbungen darf die Bahn nur die vom Bewerber eingereichten Unterlagen benutzen. Die Verwendung von Informationen aus Netzwerken wie Facebook oder Myspace sind verboten.

Beim Verdacht einer Straftat muss der Betriebsrat künftig frühzeitig informiert werden. Ein Gremium unter Beteiligung des Betriebsrats entscheidet dann, ob Ermittlungen gegen den Verdächtigen eingeleitet werden. Bei Bagatellfällen - unterhalb der Schwelle, die zu einer Abmahnung führen könnten - soll der Datenschutz immer Vorrang haben, erläuterte das für Recht und Datenschutz zuständige Vorstandsmitglied.

Abgesehen von einem bekannten Fall bei der Tochter DB International sei in jüngster Zeit keine Korruption entdeckt worden, berichtete Becht. Grundsätzlich sei die Korruptionsgefahr bei der Bahn wegen der vielen Großaufträge aber hoch.