Ex-Arcandor-Chef Gericht stellt Strafprozess gegen Middelhoff ein

Essen (dpa) - Das Essener Landgericht hat das Verfahren gegen den früheren Topmanager Thomas Middelhoff wegen Anstiftung zur Untreue eingestellt.

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Grund dafür sei, dass die zu erwartende Strafe angesichts der gegen Middelhoff bereits in einem früheren Verfahren verhängten dreijährigen Haftstrafe „nicht beträchtlich ins Gewicht falle“, sagte der Vorsitzende Richter Edgar Loch.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Arcandor-Chef im Essener Verfahren vorgeworfen, die Aufsichtsräte des Unternehmens zur Untreue angestiftet zu haben, als es um seine Abfindung ging. Der Manager hatte noch wenige Monate vor der Pleite des früheren Karstadt-Mutterkonzerns eine Erfolgsprämie von 2,3 Millionen Euro erhalten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er keinen Anspruch auf das Geld. Middelhoff wies die Vorwürfe stets zurück.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die notwendigen eigenen Auslagen muss Middelhoff dagegen selbst zahlen. Denn der Tatverdacht sei nach der bisherigen Beweisaufnahme nicht so weit entkräftet, dass es angemessen sei, diese Kosten der Staatskasse aufzubürden, sagte der Richter.

Middelhoffs Verteidigerin Anne Wehnert begrüßte die Verfahrenseinstellung, da ihrem Mandanten damit ein langwieriges Verfahren erspart bleibe. Sie betonte jedoch gleichzeitig, dass sie „absolut sicher“ sei, dass am Ende einer vollständigen Beweisaufnahme ein Freispruch gestanden hätte.

Middelhoff war bereits 2014 vom Essener Landgericht unter anderem wegen Veruntreuung von Firmengeldern bei Arcandor zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Vor gut einem Jahr trat er die Haft an. Middelhoff verbüßt die Strafe im offenen Vollzug und arbeitet tagsüber als Freigänger in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld.

Wehnert ließ offen, ob ihr Mandant nach der Beendigung des Verfahrens einen neuen Antrag auf Haftverkürzung stellen wird, um so in Kürze wieder auf freiem Fuß zu sein. Einen früheren Antrag hatte der Manager vor wenigen Wochen zurückgezogen, um die Hauptverhandlung nicht mit der Diskussion über eine Haftverkürzung zu belasten, wie die Anwältin damals erklärt hatte.