Gesetz zu Lebensversicherern erneut auf dem Prüfstand
Berlin (dpa) - Die erst vor einem Monat vom Bundestag beschlossenen Entlastungen für Lebensversicherer stehen wieder auf dem Prüfstand. Angesichts teils deutlicher Verschlechterungen für einige Kunden durch kräftige Einbußen bei Auszahlungen prüft die schwarz-gelbe Koalition mögliche Korrekturen vor dem endgültigen Inkrafttreten des Gesetzes.
Ein entsprechender Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ wurde am Dienstag in Berlin bestätigt. Bei einigen Versicherten führten die Pläne zu einer Minderung der Auszahlung von mehr als zehn Prozent, hieß es. Gegebenenfalls müsse per Rechtsverordnung umgesteuert werden. Der Bundesrat befasst sich Mitte Dezember mit den Gesetzesplänen. Die Änderungen sollten bisher am 21. Dezember in Kraft treten.
Die Koalition hatte Anfang November weitere Maßnahmen zur Stabilisierung von Lebensversicherern beschlossen. Diese stehen durch die niedrigen Kapitalmarktzinsen unter Druck. Die Bundesregierung ging zuletzt davon aus, dass bei einer länger andauernden Niedrigzinsphase ab dem Jahr 2018 etwa jeder fünfte Anbieter in eine Schieflage geraten könnte.
Die Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes erfolgte auf Druck der Branche. Danach werden ausscheidende Kunden nicht mehr automatisch mit der anteiligen Hälfte der stillen Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere beteiligt, sondern nur mit einem - je nach Lage an den Kapitalmärkten - deutlich reduzierten Wert. Dadurch werden Kunden mit ablaufenden oder gekündigten Verträgen spürbar weniger erhalten.
In der Koalition wurde darauf verwiesen, dass die Gesetzespläne auf Zahlen aus dem Jahr 2011 basierten. Inzwischen habe sich die Lage in Folge der Dauer-Niedrigzinsen verändert. Auch gebe es starke Unterschiede zwischen den einzelnen Lebensversicherern.