Entschädigung meist fällig Gestrichener Flug: BGH stärkt Fluggastrechte

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Annulliert eine Airline einen Flug, muss sie Passagieren in der Regel eine Entschädigung zahlen. Eine Ausnahme davon legten die Karlsruher Richter eng aus.

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In dem Fall wollten die Kläger mit Singapore Airlines von Frankfurt nach Singapur und weiter nach Sydney fliegen. Den ersten Flug strich die Airline und bot als Ersatz an, mit einer anderen Gesellschaft zu fliegen. Dieser Ersatzflug verzögerte sich aber um 16 Stunden. Die Kläger kamen mit einer Verspätung von 23 Stunden in Sydney an.

Nach dem Karlsruher Urteil muss Singapore Airlines den Klägern nun eine Entschädigung wegen der Annullierung des Flugs zahlen, obwohl sie einen Ersatzflug angeboten hatte. Ein Ausgleichsanspruch sei nur dann ausgeschlossen, wenn der Passagier sein Ziel mit dem Ersatzflug „tatsächlich höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreichen konnte“. (Az.: X ZR 73/16)